Aktuelles - Informationen

Formsignal Fahrt! Ab und zu - und das auch nur vorübergehend - weise ich hier auf Themen hin, die eine gewisse Aktualität in Bezug auf die Barrierefreiheit im Öffentlichen Personen-Verkehr aufweisen. Manchmal wird das später unter Themen einsortiert, manchmal einfach wieder entfernt.

Aktuelles - InnoTrans 2026

Formsignal Fahrt! Meine Frau Claudia und ich haben die Messe InnoTrans 2026 in Berlin besucht. Wer uns kennt, wird von diesem Satz nicht überrascht sein. In der Tat wurden wir von einigen Menschen wiedererkannt, die wir entweder auf der InnoTrans 2024 oder anderen Veranstaltungen getroffen hatten. Schön war, manche Personen, die ich bisher nur in Video-Konferenzen „gesehen“ hatte, nun tatsächlich zu sehen. Wie immer haben wir viel gesehen, viele Gespräche geführt und waren an allen Tagen auf dem Messegelände. Wie immer blieb der Eindruck, zwar viel erlebt zu haben und doch noch viel mehr nicht gesehen zu haben. Kein Wunder bei dem Angebot. Sogar mehrere individuelle Einladungen konnten wir nicht wahrnehmen, da zeitgleich etwas anderes an stand oder die im Rollstuhl doch beträchtlichen Wegezeiten aus dem Messe­gelände das nicht her gaben.

Zum Drumherum: Weil wir per Eisenbahn und ÖPNV unterwegs sind, steht zu erwarten, daß das nicht immer glatt ging. Das war auch so. Im ICE zwischen Mannheim und Berlin war die Universaltoilette außer Betrieb. Mehrere Stunden keine Toilette zu haben ... ist unerfreulich. Angesichts voller Züge war die Alternative auch nicht attraktiv. Bei der S-Bahn Berlin waren wir mehrfach von ausgefallenen Aufzügen betroffen. Es ist wohl erforderlich, mittels Apps den Status der Aufzüge mehrfach und zeitnah zu prüfen. Trotzdem standen wir einmal vor einem Aufzug, an dem ein Schild auf den Defekt hinwies und der in der App einen grünen Haken hatte. Auch eine Streckensperrung wegen Personen im Gleis und Polizeieinsatz war dabei, ausgerechnet bei einem Umweg wegen zweier defekter Aufzüge.

Auch bezüglich der Behinderten-Toiletten auf dem Messegelände gab es diverse unerfreuliche Sach­verhalte. Kein Licht, keine Spülung, keine Wasser am Handwaschbecken, das beides einzeln und auch im selben WC, mit Putz-Utensilien zugestellte Toiletten-Räume und mehrfach unzutreffende und lückenhafte Beschilderung war dabei. Bei der Gelegenheit fällt mir ein, daß die abschließende Antwort der Senats-Verwaltung zu diesen Sachverhalten in 2024 auch noch aussteht. Auf der Messe gab es wieder ein paar nicht barrierefrei zugängliche Fahrzeuge des Schienenpersonenverkehrs zu sehen und Messe-Stände, bei denen Barrierefreiheit nicht berücksichtigt wurde. Manche Menschen werden sagen, das sei ja eine Messe für Fachbesucher. Allerdings sagt das viel über die Person, die das sagt.

Ein paar der Leser dieser Website werden mitbekommen haben, daß ich einen Vortrag „Barrierefreiheit von Straßenbahnen aus Sicht von Menschen mit Behinderungen - Eine ganz kleine Einführung in die Thematik“ halten wollte. Der hat am 22. September 2026 wie geplant statt gefunden - und ich habe nur ganz, ganz wenig zeitlich überzogen. Angekündigt war der Vortrag auch unter der Bezeichnung „Accessibility of Trams from the Perspective of People with Disabilities“. Dazu vielleicht später mehr.

Zunächst aber nun etwas zum Thema Überarbeitung der TSI PRM:

Auf der Bühne auf der InnoTrans Gespräch unter anderem mit Frau Marie Denninghaus (ganz rechts im Bild), Foto: Claudia Kittendorf-Wolf, 2026

In der Öffentlichkeit in Deutschland ist die Überarbeitung der so wichtigen TSI PRM bisher wenig präsent. Auf der alle zwei Jahre im September auf dem Messegelände in Berlin stattfindenden internationalen Fachmesse für Bahn- und Verkehrstechnik InnoTrans (laut Veranstalter: diesmal 3.190 Aussteller aus 59 Staaten, 175.591 Besucher aus 128 Staaten) gab es am 23. September 2026 ein Podiumsgespräch am Stand der European Union Agency for Railways (ERA) mit der Bezeichnung „What Can EU Policy Do for Us? Lived Experience and Needs of Rail Workers and PRM Passengers“ (auf Englisch gehalten; übersetzt wäre das „Was kann die EU-Politik für uns bewirken? Lebensrealität und Bedürfnisse von Bahnpersonal und Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität“) auch mit Frau Marie Denninghaus vom European Disability Forum (EDF) auf der Bühne. Sie ist auf dem oberen Bild ganz rechts mit dem Mikrofon in der Hand zu sehen. Im ersten Teil ging es um die Zeiterfassung von Triebfahrzeugführern und in der zweiten Hälfte um die derzeit laufende Überarbeitung der TSI PRM. Das zuvor erwähnte Position Paper von EDF gab es in ausgedruckter Form. Weil in der Runde Forschung angesprochen wurde, fragte ich nach dem Ansatz dabei, denn mehrfach konnte ich bisher weniger partizipative Ansätze feststellen, bei denen die Belange der Menschen mit Behinderungen entgegen dem, was das Europäische Parlament in einer Entschließung für besser erachtete, nicht durch Vertreter aus Organisationen der Menschen mit Behinderungen eingebracht wurden.

Im Gespräch (von links nach rechts) Bernd kittendorf, Ellinor Nyberg und Marie Denninghaus, Foto: Claudia Kittendorf-Wolf, 2026

Natürlich gab es vor und nach der Podiums-Runde Gespräche mit Frau Marie Denninghaus (die ich nun endlich einmal persönlich zu Gesicht bekam) und Frau Ellinor Nyberg (für EIM; das steht für „European Rail Infrastructure Managers“ von der schwedischen Verkehrsbehörde Trafikverket). Sie ist übrigens die Vorsitzende der Arbeitsgruppe EIM PRM Working Group.

In einem Artikel „2021 Year of Rail: Challenges to improve accessibility in the railways“ (entspricht: „Jahr der Schiene 2021: Herausforderungen bei der Verbesserung der Barrierefreiheit im Bahnverkehr“) steht unter anderem auf der Website von EIM: „Even though the importance of accessibility in society and the railway system is recognized by most, the progress of making the railways more accessible is a slow one, facing a number of challenges“ (entspricht: „Obwohl die Bedeutung der Barrierefreiheit in der Gesellschaft und im Eisenbahnsystem weithin anerkannt ist, verläuft der Ausbau der Barrierefreiheit im Bahnverkehr nur schleppend und sieht sich einer Reihe von Herausforderungen gegenüber“). Probleme im Zusammenhang mit dem Spalt an der Bahnsteigkante (horizontal und vertikal) treten demnach sowohl innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten als auch im grenzüberschreitenden Eisenbahn-Verkehr auf. Außerdem steckt darin (übersetzt): „Diskussionen über die Auslegung münden oft in langwierige und ineffiziente Branchengespräche. Obwohl die PRM-Anforderungen weder besonders kompliziert noch rein technischer Natur sind, bereitet ihre Auslegung dennoch große Schwierigkeiten“. Auf der Seite mit dem genannten Artikel gibt es einen Link zu einem sehenswerten Video-Interview mit Frau Nyberg aus 2021, in dem deutlich wird, in welche Richtung die Regelungen der EU gehen sollten.

Im Nachgang zu diesem Podiumsgespräch bin ich noch etwas geblieben, habe meine Ansicht zum Grad der Barrierefreiheit des Messe-Standes und der Bühne kund getan und begründet und dann - größtenteils unter vier Augen - eines der erfreulicheren Gespräche auf dieser Veranstaltung gehabt - das mit Frau Oana Gherghinescu. Sie hat in 2025 die Nachfolge von dem an anderer Stelle auf dieser Website zitierten Josef Doppelbauer übernommen.

Auf dieser Website gibt es weitere Informationen auf einer Seite zur Überarbeitung der TSI PRM.

(bk, zuletzt geändert 2026-10-04)

Aktuelles - UN-BRK - General comment No. 11

Formsignal Fahrt! Seitens des Committee on the Rights of Persons with Disabilities ist zur Convention on the Rights of Persons with Disabilities am 27. August 2026 der „General comment No. 11 (2026) on the partici­pation of persons with disabilities in political and public life“ als Advance unedited version heraus gekommen. Als Suchbegriff zu Fundstellen im Internet bietet sich CRPD/C/GC/11 an.

Es steckt viel drin, was nicht zu den aktuellen Ideen im Entwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Deutschland passend ist. Mir geht es (hier!) mehr um das, was sich zum Thema Verkehr daraus ergibt.

Deckblatt CRPD General Comment no. 11 - Advance unedited version

Transportation steckt als Begriff bei den zahlreichen Punkten des Dokuments bei Verhältnis zu ande­ren Bestimmungen des Übereinkommens in der Nummer 57 und bei Strukturelle Zugänglich­keit und systemische Schutzmechanismen in der Nummer 70.

Unter 57. steht da „Article 29 must also be read in conjunction with article 9 of the Con­vention, as elaborated in general comment No. 2, which establishes accessibility as an ex ante, unconditional and systemic obligation not dependent on individual requests. States parties must therefore ensure the accessibility of the built environment, transportation, information and communications, including information and communications technologies and systems, and other facilities and services open or provided to the public. Accessibility must extend throughout the political cycle, including voter registration, polling stations and voting methods, electoral information and campaigns, candidacy and nomination, political party and civil society activities, public con­sultations, legislative and administrative proceedings, the exercise of public functions, and digital and artificial intelligence-enabled systems. Binding accessibility standards based on universal design must apply to public and private actors, be incorporated into procurement and licensing frameworks and be supported by specific time frames, adequate resources, independent monitoring, enforceable sanctions, accessible complaints and effective remedies. Implementing accessibility measures does not eliminate the obligation to provide reasonable accommodation through necessary and appropriate modifications or adjustments where required to enable participation on an equal basis with others“.

Was für ein Rundumschlag allein schon bei diesem Punkt.

Ortsausgangsschild Ausflüchte - Barrierefreiheit

Übersetzt bedeutet das in der noch nicht endgültigen Fassung „Artikel 29 ist zudem im Zu­sammenhang mit Artikel 9 des Übereinkommens zu lesen - wie in der Allgemei­nen Bemer­kung Nr. 2 dargelegt -, der Barrierefreiheit als eine ex-ante-Verpflichtung sowie als beding­ungslose und systemische Pflicht definiert, die nicht von individuellen Anträgen abhängt. Die Vertrags­staaten müssen daher die Barrierefreiheit der baulichen Umwelt, des Verkehrswesens, der Information und Kommunikation - einschließlich Informations- und Kommuni­kationstechnologien und -systemen – sowie sonstiger Einrichtungen und Dienste gewähr­leisten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder für diese bereitgestellt werden. Die Barrierefreiheit muss sich auf den gesamten politischen Prozess erstrecken, einschließlich Wählerregistrierung, Wahl­lokale und Wahlverfahren, Wahlinformationen und Wahlkampf, Kandidatur und Nominierung, Aktivi­täten politischer Parteien und der Zivilgesellschaft, öffentliche Konsultationen, Gesetzgebungs- und Verwal­tungsverfahren, Ausübung öffentlicher Funktionen sowie digitale und auf künstlicher Intelligenz basierende Systeme. Verbindliche Standards für Barrierefreiheit, die auf dem Prinzip des „Universal Design“ (Design für alle) beruhen, müssen für öffentliche und private Akteure gelten, in Rahmenbedingungen für die Auftragsvergabe und Lizenzierung integriert sowie durch konkrete Zeitpläne, angemessene Ressourcen, unabhängige Überwachung, durchsetzbare Sanktionen, barrierefreie Beschwerdeverfahren und wirksame Rechtsbehelfe flankiert werden. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung, notwendige und angemessene Änderungen oder Anpassungen („angemessene Vorkehrungen“) zu treffen, sofern dies erforderlich ist, um eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen“.

Es geht zwar in dem Dokument hauptsächlich um Partizipation, doch ist der Ausschuß bei den Voraussetzungen dafür nicht von früheren Positionen abgerückt. Dazu gehört nun mal Barrierefreiheit. Zwar wurde in Deutschland im Kontext der Überarbeitung des BGG überlegt, den privaten Sektor zu verpflichten, indem man ihm keine Pflichten aufbürdet, die etwas kosten und hat den Begriff der angemessenen Vorkehrungen so verbogen, daß er ins Leere laufen soll, doch hier stellt der Ausschluß klar, wie einige der Vorgaben der UN-BRK zu verstehen sind. Auf den Entwurf zu Regelungen der Europäische Kommission bei Beschaffungs- und Vergabeverfahren bestimmter Auftraggeber aus Septem­ber 2026 habe ich hier an anderer Stelle und in einem Vortrag auf der InnoTrans 2026 aufmerksam gemacht.

Unter 70. steht da übrigens auch „Support for political participation must also be provided without creating indirect financial barriers, including through coverage of costs associated with personal assistance, support persons, accessible transport, communication support and assistive technologies where necessary to enable participation on an equal basis with others“. Übersetzt bedeutet das in der noch nicht fertigen Fassung „Die Unterstützung politischer Teilhabe muss zudem so erfol­gen, dass keine indirekten finanziellen Barrieren entstehen; dies schließt die Übernahme von Kosten für persönliche Assistenz, Begleitpersonen, barrierefreie Beförderung, Kommuni­kations­hilfen und unterstützende Technologien ein, sofern diese erforderlich sind, um eine Teilhabe gleich­berechtigt mit anderen zu ermöglichen“.


Zum Selbst-Lesen:
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Auf der Website des Office of the High Commissioner for Human Rights of the United Nations gibt es zu dem General comment No. 11 (2026) diese Seite:
www.ohchr.org (Sprache: Englisch).

(bk, zuletzt geändert 2026-10-11)

Saarländischer Mobilitätskongress

Formsignal Fahrt! Am 18. September 2026 hat in Saarbrücken auf dem Gelände der Universität unter dem Motto Unterwegs in die Zukunft - Mobilitätswende, Teilhabe und Nahverkehr im Dialog diese Veranstaltung statt gefunden. Die ersten Grußworte wurden von Frau Petra Berg - Ministerin für Mobilität des Saarlands - an die Teilnehmer gerichtet.

Meine Frau Claudia und ich haben für den BSK-Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Saarland teilgenommen, ich auch als Mitglied des landesweiten Fahrgastbeirats des ZPS. Weitere Teilnehmer aus den Reihen der Menschen mit Behinderungen waren Frau Karin Breunig (eine Regional­teamleiterin von Mobil mit Behinderung e.V., die auch als Mitglied im Fahrgastbeirat des KVV dort war) und Frau Tanja Kling, die ebenfalls die Sicht von Rollstuhlnutzern einbrachten. ZPS steht für Zweck­verband Personennahverkehr Saarland. KVV steht für Karlsruher Verkehrsverbund.

Mobil mit Behinderung am Veranstaltungsgebäude, Foto: Bernd Kittendorf, 2026 Begrüßung der Teilnehmer an der Sitztreppe EG, Foto: Bernd Kittendorf, 2026 Prioritäten als Votum der Teilnehmer, Foto: Bernd Kittendorf, 2026

Nach der Begrüßung folgten Vorträge und Workshops, die teils sehr Vortrags-lastig waren. Themen waren „Nach­haltige Mobilitätskultur im Saarland: Erkenntnisse aus dem Forschungs­projekt «saarmila»“ und „Strategien und Maßnahmen der Landesregierung für eine zukunftsorientierte Mobilität im Saarland“ sowie Zusammen­fassungen aus Workshops. Gelegentlich sahen sich die Vertreter aus den Reihen der Menschen mit Behinderungen ge­nötigt, bei der Fragerunde Einwen­dungen zu erheben. So zum Beispiel als gemäß eines Forschungsprojekts eine Aussage kam, die man so verstehen könnte, es gäbe viele Überschnei­dungen bei Verkehrsthemen zwischen Kindern (dem untersuchten Bereich) und Menschen mit Behinderungen. Meint das das Handgas beim Auto oder das taktile Bodenleitsystem an Halte­stellen?

Immerhin kam in einem Workshop auch ein Abstimmungs-Tool zum Ein­satz. Ich war erstaunt, was bei der Frage zu „SPNV und Schienen­infrastruktur - Welche drei Maß­nahmen sollten zuerst angegan­gen werden?“ heraus kam. Zuvor hatte der vortragende Ministerial­beamte (zutreffend) herausgestellt, daß bei kleinen Bahnhöfen Barrierefreiheit derzeit nicht hergestellt werden muß (Sichtweise des Nationalen Umsetzungsplans zur TSI PRM in Deutschland) und wie die Abläufe bei der Finanzierung aussehen. Teuer für das Saarland und im Wesentlichen von der DB bestimmt wird das - auch weil sogar vom Saarland finanzierte Umbauten die vom Saarland zu zahlenden Entgelte für die Stationsbenutzung erhöhen. Trotz all dem kam auf Platz 1 der Punkt „Bahnhöfe und Bahnsteige umfassend modernisieren und barrierefrei ausbauen“ (siehe Foto). Natürlich kann man argumentieren, das sei nicht repräsentativ. Teilnehmer waren außer vier Menschen mit Rollstuhl oder Rollator an der Mobilität im Saarland interessierte Personen aus Behörden, dem universitären Umfeld und Vereinen, die bei Verkehrs-Themen aktiv sind. Im Ranking als Ergebnis des „Dialog Nahverkehr“ war die Barrierefreiheit auf Platz 3 hinter „verlässliche Reisekette“ und „Sauberkeit und Aufenthaltsqualität“. Als Zusammenfassung wurde gezeigt: „Bevor wir Neues tun, sorgen wir dafür, dass das, was da ist läuft“. Mal schauen, ob sich dazu etwas im Fahrgastbeirat wiederfinden wird.

Randbemerkung: die genannten Rollstuhl-Nutzer sind mittels Bahn und Bus angereist. Natürlich war keine An- und Abreise ganz reibungslos. Das gibt es kaum noch anders. Auffallend für angereiste Menschen mit Behinderungen war der Umgang mit den Klapprampen der Busse zwischen Saarbrücken Hauptbahnhof und Universität Campus. Nur ein einziger der Fahrer kümmerte sich selbst um das Auslegen der Klapprampe und das eventuelle Freimachen der Mehrzweckfläche. So blieben Kinderwagen dort stehen, statt auf eine weitere vorhandene Fläche auszuweichen. Diese weiteren Flächen sind im Rollstuhl mangels Rampen oder gar passender Bussteig-Höhe nicht nutzbar und so blieb nur einen weiteren Bus abwarten übrig. Einzelne Fahrer haben ihren Bus allerdings dicht an die Bussteigkante gefahren - bei anderen war etwa eine Unterarmlänge Abstand statt der derzeit 5 cm gemäß DIN 18040-3. Auf der Tagung des VDV zu Barrierefreien Haltestellen in Nürnberg ein paar Tage zuvor gab es bei einem Vertreter eines Verkehrsbetriebes die Auffassung, das Auslegen der Klapprampe sei keine fremde Hilfe, da das Fahrpersonal Mitarbeiter des Verkehrsbetriebes wäre. In Saarbrücken wurde diesmal in allen außer einem Fall die Klapprampe von anderen Fahrgästen oder Wartenden übernommen. Vermutlich werden das manche Personen für in Ordnung halten. „Geht schneller“ oder „kann den Behinderten doch egal sein“. Bei der Anreise zu einer anderen Veranstaltung im Stadtgebiet hatte ich schon erfahren, was passiert, wenn andere Fahrgäste das nicht tun. Der Bus fuhr ohne mich ab... Wie nennt das der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen zusammenfassend in seinen Abschließenden Bemerkungen zum kombinierten zweiten und dritten periodischen Bericht Deutschlands: „Der Ausschuss ist besorgt über ... die weitgehend fehlende Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr“.

Der Spalt an der Bussteigkante, Foto: Bernd Kittendorf, 2026

Ortsunkundigen im Rollstuhl fällt auf, daß vom Rollstuhlplatz aus bei richtiger Aufstellung das Display der Fahrgast­information nicht im Blickfeld war und die Durchsagen teils - soweit überhaupt vorhanden - nicht gut zu verstehen wa­ren.

Und das Gelände um die Veranstal­tung? Zu mehreren Stellen wurde uns deutlich, daß hinsichtlich der Barrie­refreiheit Nachholbedarf be­steht. So­gar im noch recht neuen Veranstaltungs-Gebäude traf das auch auf die Behindertentoilette zu (Beispiel: Länge der Stützklappgriffe: zu kurz). Positiv war die Pausen-Verpflegung. Das betrifft Geschmack und Präsentation und auch den Umstand, daß es für Menschen im Rollstuhl absenkbare Stehtische gab, die abgesenkt wurden. Allerdings waren wir so unter uns.

(bk, zuletzt geändert 2026-09-20)

Tagung - Barrierefreiheit im ÖPNV

Formsignal Fahrt! Am 08. und 09. September 2026 hat in Nürnberg diese Veranstaltung mit dem Schwerpunkt-Thema Barrierefreie Haltestellen statt gefunden. Sie wurde von der VDV-Akademie geplant und durchgeführt. VDV bezeichnet den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen.

Meine Frau Claudia und ich haben für die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar und den BSK-Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Saarland teilgenommen. Veranstaltungs­ort war das Novotel Centre Ville Nürnberg nahe dem Hauptbahnhof. Wir haben in diesem Hotel auch übernachtet und gefrühstückt. Hotel, Hotelzimmer, Frühstück, Verpflegung bei der Tagung - das war weitgehend in Ordnung.

Deckblatt Programm der Tagung

Es waren mehr als 70 Teilnehmer (m/w/d) aus der Verkehrs-Branche. Dabei waren es mehr aus dem ÖPNV-Bereich (also U-Bahn, Bus und Straßenbahn) als von der Eisenbahn. Dazu ein (!) Rollstuhlfahrer und eine (!) Rollator-Nutzerin, die immer wieder Anmerkungen unterge­bracht haben. Gerne auch in den Vortrags-Pausen und bei der Abendveranstaltung. Die beiden hatte ich ja schon im Absatz zuvor benannt. Besonderheit: die absolute Mehrzahl der Teilnehmenden hatte sich erkennbar mit der Problematik Barrierefreiheit von der einen oder anderen Seite her in nennenswertem Umfang beschäftigt. Mal als Zulieferer für Busse und Straßenbahnen, mal die, die unter anderem in Darmstadt und Bad Dürkheim an Bahnsteigen gearbeitet haben, mal solche, die sich um Sound in verstehbar bei der Fahrgastinformation auseinander gesetzt haben, mal solche, die zu den autonomen Fahrzeugen überlegen, wie man die in barrierefrei hin bekommt. Barrierefreiheit herstellen hat viele Facetten. Einer fragte wegen Forschung und da mitwirken. Mal schauen, was da geht. Keiner der Vorträge war aus meiner Sicht als Zuhörer vertane Zeit. Ein wirklich sehr gutes Resultat.

Und der ÖPNV in Nürnberg? Wir haben mehrmals die Straßenbahn benutzt. Von der Bahnsteighöhe her sind die Bahnsteige bisher oft noch nicht passend für den Einstieg mit geringem Höhenunterschied bei gleichzeitig geringem horizontalen Spalt. In den Triebwagen gibt es recht kurze Klapprampen (im Fahrzeugboden integriert) und zusätzlich (!) längere mobile Faltrampen. Beides wurde ohne viel Aufhebens vom Fahrpersonal zum Einsatz gebracht. Dabei war das Personal diesmal stets freundlich und hilfsbereit. Übrigens gab es eine kurze Exkursion am Abend des ersten Tages der Veranstaltung zur Station der U-Bahn am Hauptbahnhof und zur Straßenbahn-Haltestelle darüber.

(bk, zuletzt geändert 2026-09-14)

European Sleeper

Formsignal Fahrt! Die Nachricht „European Sleeper: Erster Nachtzug aus Paris in Berlin eingetroffen“ (Zitat daraus: „Heute früh (27.03.2026) kam kurz nach 9 Uhr der Premierenzug von European Sleeper mit zwei Schlaf- und sechs Liegewagen am Berliner Hauptbahnhof an. Gestartet war er 15 Stunden vorher am Pariser Gare du Nord mit Zwischenhalt in Brüssel.“) enthält zwei wichtige Aspekte aus Sicht der Verkehrs­politik. Da ist einerseits das Neue, das man bejubeln möchte und kann. Und da ist auch die Beständigkeit, die vielen der Vertreter so wichtig ist. Die Meldung enthält beides. Neu ist das Angebot an sich, der Wagenpark natürlich nicht. Bezüglich der Barrierefreiheit steht auf der Website des Betreibers (Stand: 29. März 2026): „Derzeit entsprechen die Züge von European Sleeper nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Aus diesem Grund gibt es in den Zügen von European Sleeper keine vollwertigen Einrichtungen für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität.“ Es folgt das übliche Bla-Bla, daß Faltrollstühle als Gepäck verladen werden können.

So gibt es als Teil des öffentlichen Verkehrs wieder etwas mehr, das neu hinzu kommt und nicht barrierefrei nutzbar ist. Beständigkeit eben. Das neue Angebot mußte nach geltendem Recht auch nicht barrierefrei hinzu kommen und die bisherigen Angebote wurden bekanntlich noch nicht mal überwiegend auf „barrierefrei“ umgebaut. Das ist ganz im Sinne des „auf Freiwilligkeit setzen“, das den Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Behinder­tengleichstellungsgesetzes in Deutschland präsentiert wird. Vielleicht klappt das, was seit Jahren nicht funktioniert hat, ja irgendwann trotzdem ohne Zutun aus der Politik. Glauben werden das nur die, die auch glauben würden, der Osterhase würde bunte Eier bringen.

Übrigens ist die für solche Websites vorgesehene Erklärung zur Barrierefreiheit (da geht es um die Darstellung auf der Website, nicht die Züge) als PDF-Datei erhältlich und in sich nicht barrierefrei. Weil keine Spracheinstellung enthalten ist, kommt die eine oder andere Vorlesesoftware aus dem Tritt. Von der Version der Website in Deutsch wird die Erklärung auf Englisch verlinkt.

(bk, 2026-03-29)

Aktuelles - Verkehrsministerkonferenz

Formsignal Fahrt! Ab und zu gibt es bei der Verkehrsministerkonferenz (VMK) Tagesordnungspunkte, die zum Thema dieser Website passen können. In der „Vorläufigen Tagesordnung der Verkehrsministerkonferenz am 25./26. März 2026 in Lindau“ (mit Stand 19. März 2026) gibt es den „TOP 4.14 Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ mit mündlicher Berichterstattung und Beschluss­vorschlag, bei dem einer meiner üblichen Suchbegriffe schon im Titel steht. Der Punkt gehört in der Systematik zu den Allgemeinen Verkehrsthemen und kam erst nach der Vorbereitenden Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleitungen hinzu und zwar durch das Vorsitzland (das ist derzeit Bayern). Mal schauen, ob etwas dabei heraus kommt und wenn ja, was, war mein Gedanke dazu.

Überdies betreffen natürlich eine Vielzahl der Punkte alle Fahrgäste und damit auch Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität unter den Fahrgästen. Beispiele sind „TOP 4.7 Pakt für Planungs-, Genehmigung- und Umsetzungsbeschleunigung“, denn bei der Beschleunigung können not­wendige Details hinsichtlich der Barrierefreiheit übersehen werden, weil Planungsverfahren ohne Partizipation ablaufen werden und ungünstige Lösungen von Betroffenen erst nach Fertigstellung des Projekts aufgezeigt werden können. Das ist suboptimal für Kosten, Zeitrahmen und Ergebnis. Auch „TOP 4.9 Mobilitätsdaten“ ist so ein Punkt mit bestimmten Auswirkungen, genau wie „TOP 4.13 Autonomes Fahren in Modellregionen“. Die Barrierefreiheit solcher Angebote ist zumindest aus meiner Sicht noch nicht in trockenen Tüchern.

Inzwischen gibt es einen Artikel „Behindertenbeauftragte mischen bei Verkehrsminister*innenkonferenz mit“ auf kobinet-nachrichten.org. Zitat daraus: „Mit­glieder der Konferenz der Beauftragten aus Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behin­derung (KBB) sind dort zu Gast und haben ihre Forderungen zum Thema barrierefreie Mobilität vorgebracht.“ Außerdem: „Die KBB hält deshalb eine Verstetigung der Zusammenarbeit mit der VMK für wichtig und bietet dazu einen regelmäßigen Austausch an.“ Die Signale aus der Politik sind also wider­sprüchlich. Am 25. März 2026 gab es eine Befragung des Bundeskanzlers in Berlin, der zur Kommen­tierung „Kanzlerbotschaft: Behinderte Menschen sind eine Belastung und kosten viel Geld“ führte, weil eine sehr rückwärts gerichtete Sichtweise bestimmend war. Seitens Bayerns wurde zumindest durch die Einladung von Beauftragten ein kleiner Schritt in Richtung Beteiligung gemacht. Die von den Ländern selbst ernannten Beauftragten einladen ist allerdings nur ein kleiner Schritt und die Frage dürfte erlaubt sein, welchen Zweck solche Beauftragten haben sollten, wenn deren Konsultation - zum Beispiel bei der Verkehrspolitik - nicht der Normalfall ist.

Inzwischen kann man auch den „Beschluss der Verkehrsministerkonferenz am 25./26. März 2026 in Lindau zu TOP 4.14 Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ nachlesen. Das „Forde­rungs- und Positionspapier der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen“ wird zur Kenntnis genommen. Außerdem steckt drin: „Die Verkehrsministerkonferenz sieht im Verkehrssektor ein großes Potenzial, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter zu fördern“, was allein sehr wenig aussagt. Der folgende Punkt bringt schon mehr: „Die Verkehrs­ministerkonferenz bittet die Gemeinsame Konferenz der Verkehr- und Straßenbauabteilungsleitungen der Länder und ihre Arbeitskreise, die Positionen und Forderungen des KBB bei zukünftigen Beschlussfassungen zu berücksichtigen“. Es folgt die zutreffende Aussage, daß „der Fußverkehr ebenfalls ein zentrales Handlungsfeld für die Barrierefreiheit“ ist und greift auch das Thema Park­ausweise auf.

Nachzulesen sind die
PDF-Datei mit dem Beschluss der VMK zu 4.14
und die
PDF-Datei Forderungspapier der KBB.
Die ursprünglich fehlerhafte Verlinkung auf der Website der VMK zu deren eigenen Dokumenten ist inzwischen behoben.

(bk, zuletzt geändert 2026-04-07)

Aktuelles - Überarbeitung der TSI PRM

Formsignal Fahrt! Die wichtigen Vorgaben der TSI PRM für die Barrierefreiheit bei der Eisenbahn werden derzeit einer Überarbeitung unterzogen. Dabei steht TSI PRM für die Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission über die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich der Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Weitere Informationen dazu enthält meine Seite TSI PRM.

(bk, zuletzt geändert 2026-10-04)

Aktuelles - Gesetzentwurf zur Änderung des BGG

Formsignal Fahrt! Inzwischen kann man den Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes mit Datum 10. Februar 2026 nachlesen. Er entspricht im Wesentlichen dem, was zuvor als Referentenentwurf bekannt war und auf Beifall nur bei denen gestoßen ist, die ihn nicht wirklich gelesen oder verstanden haben. Oder eben andere Ziele als Barrierefreiheit und Inklusion im Sinn haben, denn man sollte nicht davon ausgehen, nach so langer Vorbereitungszeit wären unabsichtliche Schwächen nicht schon vorab aufgefallen und berichtigt worden. Vereinfacht gesagt: wenn man sich als Mensch mit Behinderungen etwas vom aktuellen Entwurf verspricht - das sollte man sein lassen. Die einleitenden Wort sind nur raffiniertes Blendwerk.

Meine Sichtweise auf den Referenten-Entwurf kann hier nachgelesen werden.

Immerhin werden unter A. Probleme und Ziel Worte verwendet, bei denen man versucht sein könnte, mit dazu passenden Lösungen zu rechnen. Allerdings sind die im eigentlichen Text des Gesetzentwurfs enthaltenen Änderungen jeweils so ausgeführt, daß mehr als marginale Verbesserungen bei Barrierefreiheit und Inklusion daraus nicht zu erwarten sind. Positiv allenfalls: Immerhin gibt es kein ausdrückliches Verbot, Barrierefreiheit herzustellen oder das, was eigentlich mit angemessenen Vorkehrungen gemeint ist, tatsächlich bereitzustellen. So weit geht der Entwurf dann doch nicht. Man ist als nicht staatliche Stelle auch nicht verpflichtet, dem schlechten Beispiel zu folgen, mit dem der Bund bezüglich seiner Gebäude voran geht - Barrierefreiheit auf die lange Bank schieben. Ich erwähne das, weil ja der Eindruck entstehen könnte, ich würde das Positive nicht sehen. Tue ich aber: siehe diese Auflistung.

Ich persönlich bin ja nicht aufgerufen, über dieses Gesetz abzustimmen, doch meine Meinung kann ich hier aufdrücken. In der jetzt vorliegenden Fassung würde ich dem Gesetzentwurf sicherlich nicht zustimmen.

Längst ist davon zu hören, was rechtlich für die Personen drin ist, die benachteiligt werden: „sie können sich wehren, aber ohne Konsequenzen“. Es finden sich auch detaillierte Texte, die von Inhalten berichten, die zumindest in der von mir heruntergeladenen PDF-Datei mit dem Gesetzentwurf nicht mal enthalten sind. „Braille-Schrift für Blinde“ ist so ein Beispiel, das sogar schon wieder abgeschrieben wurde.

Eigentlich schaue ich bei Themen um Barrierefreiheit und Inklusion eher auf das, was Organisationen der Menschen mit Behinderungen sagen oder sagen sollten und weniger auf das, was Beauftragte dazu äußern. Da dieser Gesetzentwurf - zumindest aus meiner Sicht - zur Diskriminierung von Menschen mit Behinde­rungen beiträgt, indem er der Vorschub leistet, war diesmal ein Blick auf Äußerungen der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung Ferda Ataman angebracht. Laut einem Artikel auf beck-aktuell vom 11. Februar 2026 findet sie insgesamt wenig Gutes an dem Gesetzentwurf: „Die Reform des BGG ist eine verpasste Chance. Sie bringt minimale Fortschritte und schafft maximale Unsicherheit. Insgesamt bleiben die neuen Regeln weit hinter den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zurück.“ und „Einerseits müssen private Anbieter in Zukunft sogenannte angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen treffen - also konkrete Lösungen finden, wenn es keine Barrierefreiheit gibt. Andererseits will die Bundesregierung bauliche Maßnahmen und Produkte sowie Dienstleistungen komplett von dieser Regelung ausschließen - das heißt für die meisten Menschen, es ändert sich im Alltag viel zu wenig.“

Auch Leander Palleit, der Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, wird darin zitiert: „Die Privatwirtschaft wird nicht zu Barrierefreiheit verpflichtet, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall muss sie Maßnahmen ergreifen.“ Auch die Sanktions- und Klagemöglichkeiten seien im Entwurf auf ein Minimum beschränkt. Er fordert eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit im privaten Sektor. Das sei „entscheidend für eine nachhaltige und flächendeckende Umsetzung.“

Beispiele aus Überschriften und Artikeln in den Kobinet-Nachrichten: „Regierungsentwurf zur BGG-Reform ist vertane Chance für eine inklusive Gesellschaft“ in dem Corinna Rüffer, die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit „Verloren haben die Menschen mit Behinderungen, die ein Gesetz verdient hätten, das ihre Rechte stärkt“ zitiert wird. „Schlechter Gesetzentwurf für BGG-Reform passt zum Zeitgeist“ steht über einem Artikel, in dem die Sprecherin der LIGA Selbstvertretung Prof. Dr. Sigrid Arnade mit „Einem Zeitgeist, in dem Minderheitenrechte nicht gestärkt, sondern geschreddert werden“ zitiert wird. Der Artikel „BGG-Reform: Trotz punktueller Verbesserungen eine Gesetzesreform ohne Mut, Gestaltungswillen und Veränderungsbereitschaft“ bezieht sich auf die Bewertung des Gesetzentwurfs durch Jürgen Dusel, den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Da ist unter vielem anderen „So kommen wir aber langfristig nicht weiter, und die Modernisierung unserer Infrastruktur bleibt stecken“ enthalten. Irgendwo stand mal etwas wie „wer nichts von Wirtschaft versteht, wird, indem er versucht ihr zu helfen, ihr nur schaden“. Die Wirtschaft schonen ist wohl ein Hauptziel des Gesetzentwurfs. Damit nicht der Eindruck entsteht, ich würde mich einseitig informieren, hier nun noch der Hinweis auf den Artikel „Biadacz/Oellers: Wir halten Wort und sorgen für mehr Barrierefreiheit“, der sich trotz der Überschrift auf den gleichen Sachverhalt bezieht. Zitiert werden darin Marc Biadacz als arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher und Wilfried Oellers als Beauftragter für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Man erfährt aus der Verwendung von Formulierungen wie auf mehr Barrierefreiheit hinzuwirken, maßvolle Inpflichtnahme der Privat­wirtschaft und Bewusstsein für Barrierefreiheit deutlich schärfen, auf welcher Basis der Entwurf entstanden ist und wie weit weg das von den Interessen der Menschen mit Behinderungen und der von anderen angesprochenen UN-BRK ist. Auch in der taz gibt es etwas zu diesem Thema und die Aussage „Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) bezeichnete den Entwurf dennoch als 'wichtigen Schritt hin zu mehr gelebter Inklusion in Deutschland'. Je mehr Barrieren für Menschen mit Behinderungen abgebaut würden, 'desto stärker sind wir als Gesellschaft', erklärte sie.“ Warum dann ihr Gesetzentwurf nicht auf den Abbau dieser Barrieren zielt, könnte man sich durchaus fragen. „Allerdings sollen 'alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung' gelten“ steht nämlich auch im Artikel. Eine mangels Barrierefreiheit nicht nutzbare Dienstleistung wird ohne Änderung nicht nutzbar bleiben, wenn man auf Barrierefreiheit ange­wiesen ist, da helfen noch so viel beschönigende Worte nicht.

Mir ist es ein Rätsel, wie so sehr auf Freiwilligkeit beim Thema Barrierefreiheit gesetzt werden kann, angesichts der doch nur geringen Fortschritte gemessen am Zeitraum. Mit Blick auf Formulierungen in den Abschließenden Bemerkungen kann man erkennen, was eigentlich erreicht werden soll. Oft ist nicht mal ein einigermaßen zur Vorgabe aus dem Vertragswerk kompatibles Verständnis darüber zu beobachten, was denn erreicht werden soll. Beim Fußball wären das Tore und nicht nur Eckbälle. Und bei diesem Thema eben Barrierefreiheit und nicht nur die Notnägel namens angemessene Vorkehrungen.

Bei den Mitstreitern aus Organisationen der Menschen mit Behinderungen gibt es längst eine andere Erkenntnis. Nicht mal schon vorhandene Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen stehen verläßlich bereit. Am Tag des Eingebens dieser Zeilen erreichte mich ein Foto mit einer Kinderbelustigung, die Menschen im Rollstuhl deshalb nicht für so lustig halten, weil sie auf zwei der Behindertenparkplätze eines Einkaufszentrums aufgebaut wurde. Nicht mal vorhandene Einrichtungen für Menschen im Rollstuhl werden auf Basis der Freiwilligkeit verfügbar gehalten. Mal stehen Paletten in Behindertentoiletten, mal eine Hüpfburg oder der Außenverkauf auf den Behindertenparkplätzen eines Baumarkts. In einem Hotel in Saarbrücken wurde in der Behindertentoilette auf der Fläche für das Umsetzen aus dem Rollstuhl eine Waschmaschine aufgestellt und angeschlossen. Weg kam sie, als das Hotel keinen Bedarf mehr für die Waschmaschine sah. Wenn man sich zu angemessenen Vorkehrungen überlegt, das könnte eine Rampe am Eingang zu einem Restaurant sein, dann bringt ein Blick in den nachfolgenden Artikel „Behindert sein, behindert werden“ vielleicht weitere Ernüchterung. Nein, der Ansatz im Gesetzentwurf wird nicht funktionieren, so wenig wie bei der Quote bei der Beschäftigung. Aber das ist vermutlich inhaltlich klar; man kann ja Jahre später evaluieren und es dann noch mal auf die selbe Art probieren, Hauptsache keine Barrierefreiheit und keine Inklusion? Oder sollte es doch andere Motive geben?

Noch ist das Debakel nicht komplett, noch könnten die Abgeordneten des Bundestags den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nachbessern. Ob sie dazu bereit sind? Jedenfalls sollten sie sich nicht vormachen, etwas im Sinne der Menschen mit Behinderungen zu tun, indem sie diesem Entwurf zustimmen.

Wenn man nun durch den völlig missratenen Gesetzentwurf aus dem Kabinett auf die Idee gebracht worden sein sollte, Barrierefreiheit, Inklusion und Deutschland würden nicht zusammen passen - das ist nur das Ergebnis einer gewissen Ideenlosigkeit und Haltung und nicht mal das, wie man es in der Wirtschaft oder Verkehrsbranche sieht. Es braucht ein BGG, das das WIE und nicht das OB zu Barrierefreiheit und Inklusion regelt. Doch das ist in manchen politischen Kreisen wohl nicht auf dem Schirm. Sorry dafür.

Beispiele, wie man das statt dessen sehen sollte, gibt es reichlich, so auf der Seite 1 der beim Schreiben dieser Zeilen aktuellen Ausgabe des InnoTrans 2026 Report (Ausgabe 01/2026): „Wer will, dass mehr Menschen vom Auto in den öffentlichen Verkehr umsteigen, muss den ÖPNV verlässlich, barrierefrei und pünktlich machen – und damit vor allem seine Infrastruktur stärken“ steht im Kommentar von Oliver Wolff, dem Hauptgeschäftsführer VDV. Zugegeben, einen starken ÖPNV hat auch nicht jeder Politiker auf seiner Agenda. Umweltaspekte auch nicht. Schaut man auf Produkte in dieser Ausgabe, so setzt sich das mit „Ein weiterer Fokus liegt auf der Barrierefreiheit: Die LMS-Serie verfügt über eine integrierte Text-to-Speech-Funktion, sodass sehbehinderte Nutzer Informationen in Echtzeit schnell und intuitiv erhalten können“ fort. Es geht um E-Paper-Displays an Haltestellen. Wenn Barrierefreiheit wie im Gesetzentwurf pauschal als zu teuer angesehen wird, wer soll denn Produkte kaufen, die in Sachen Barrierefreiheit bessere Nutzbarkeit versprechen? So wird recht bald aus dem Schutz für die Wirtschaft etwas, das Marktführerschaft jenseits unserer Grenzen auf als Ladenhüter anzusehende Produkte beschränkt. Will man das seitens der Wirtschafts-Politik wirklich?

Wer sich bisher fragte, wie die Sichtweise dessen ist, der die Richtlinien der Politik der Bundesregierung setzt oder dafür zumindest zuständig wäre, konnte einfach bei der Befragung des Bundeskanzlers am 25. März 2026 zur inklusiven Gesellschaft (vor dem Hintergrund der UN-BRK) und zur BGG-Reform zuhören. Wer nicht dabei war, als Frau Heike Heubach (SPD) ihre Frage und ihre Nachfrage stellte, kann sich die Kommentierung durch Herrn Ottmar Miles-Paul durchlesen ( kobinet-nachrichten.org) oder sich die Video-Aufzeichnung der Befragung auf Youtube an­schauen ( Video der Befragung auf Youtube ab Minute 57:48). Gründlicher wäre es, die Antwort von Bundeskanzler Friedrich Merz und die Kommentierung einzeln zur Kenntnis zu nehmen. Im Sprachgebrauch von vorgestern sind Konzepte wie „angemessene Vorkehrungen“ und auch „Inklusion“ und „Partizipation“ nicht enthalten. „Kosten“ und „Schicksal“ jedoch schon. Und so werden Schicksale besiegelt, in dem längst zugestandene Lösungen nur in der Notwendigkeit erkannt und doch verwehrt werden.

(bk, zuletzt geändert 2026-03-26)

Behindert sein, behindert werden

Formsignal Fahrt! Das Wort „behindert“ wird oft als Schimpfwort genutzt und ist in dieser Verwendung auch denen geläufig, die es in aller Regel selbst so nicht verwenden. Jedenfalls nicht öffentlich.

In einem Artikel bei Deutschlandfunk Nova findet sich dieses Zitat: „Für Raúl Krauthausen sollte das aber kein Grund sein, das Wort zu vermeiden. 'Behinderte Menschen nennen sich in der Regel behindert. Dass nichtbehinderte Menschen ein Problem damit haben, ist nicht das Problem der Menschen mit Behinderung'“ und auch das hier: „Behinderte Menschen müssen ständig fragen, ob etwas zugänglich ist, und meistens gibt es keine oder eine negative Antwort. Wenn aktiv kommuniziert wird, dass es barrierefrei ist, fühlt man [sich] eingeladen.“

Hinweise auf Zugangsrampe am Restaurant, Foto: Bernd Kittendorf, 2026

Doch auch dann gibt es Fälle, bei denen sich herausstellt, wie dreist manche Menschen öffentlich mit Menschen mit Behinderungen umgehen. Ich fand in Saarbrücken einen Hinweis an einem Restaurant mit einer dicken Stufe am Eingang, es sei eine Zugangsrampe für Rollstühle verfügbar. Nach etwas Wartezeit bekam ich vom Personal die Antwort, der aufgeklebte Hinweis an der Eingangstür stamme vom vorigen Betreiber. Der Hinweis müsse noch irgendwann entfernt werden. Willkommen sind Menschen im Rollstuhl also nicht mal in Fällen, wo auf solche angemessenen Vorkehrungen ausdrücklich hingewiesen wird. Deutschland, wir schreiben das Jahr 2026.

Was hat die Politik damit zu tun? Wir wollen / können doch nicht alles regeln?!? Die Rahmenbedingungen, unter denen sich das Beschriebene abspielt, sind weder bestimmt noch geeignet, dem entgegen zu wirken. Es mag sein, daß man das Denken, das hinter den Äußerungen aus dem Restaurant heraus steckt, durch Regelungen nicht verändern können wird. Mit Blick auf die eigene Kasse des Betreibers könnte ein Umdenken, was durch Nicht-Setzen von Diskriminierungen an Einsparungen erzielt werden könnte, eintreten, wenn es schlicht teuer werden wird, wenn von solchem Verhalten betroffene (behinderte) Menschen den Rechtsweg wählen. Oder gar das Verbandsklagerecht greift und nicht nur die Feststellungsklage kennt. Die einen sparen sich angemessene Vorkehrungen, die anderen sparen sich angemessene Regelungen für den Fall, daß angemessene Vorkehrungen nicht angeboten werden, ja aktiv verweigert werden. Schlimmer noch, der Referenten-Entwurf zu Veränderungen im BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) aus 2025 und dem darin gezeigten, nicht zur UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) konformen Verständnis von angemessenen Vorkehrungen zeigt, was für ein Denken bei den Urhebern herrscht. Ist ein Unterschied zur Handlungsweise des Betreibers des Restaurants deutlich?

Was hat das mit Barrierefreiheit im Öffentlichen Verkehr zu tun? Wenn die Bedarfe der Menschen mit Behinderungen weder zutreffend erkannt noch berücksichtigt werden, braucht man sich nicht wundern, wenn die rechtlichen und technischen Normen die Barrierefreiheit betreffend auch nicht weit entwickelt sind und die Umsetzung bundesweit hinter trotzdem geltenden Recht zurück bleibt. Daher ja auch die als Besorgnisse benannten Feststellungen im Zusammenhang mit der Staatenprüfung zur UN-BRK aus 2023. Es geht um vorgefundene Verhältnisse, die mit geltendem Recht nicht vereinbar sind, die Empfehlungen weisen in Richtung rechtskonformer Zustände. Bemerkenswerte Ansätze für Verbesserungen seit der Herausgabe dieser Abschließenden Bemerkungen sind jedenfalls mir nicht bekannt geworden. Es wird also akzeptiert, daß rechtswidrige Zustände unverändert bestehen bleiben. Hinweise werden ignoriert und verhallen.

Auch als Behinderter wird man hin und wieder eingeladen, zum Beispiel zu Neujahrsempfängen von politischen Parteien. Daß für manche so eingeladene Gäste in einem Gebäude im Eigentum der Stadt keine geeigneten Toiletten vorgesehen und auch nicht geplant sind, das ist ja üblich und wird kaum hinterfragt. In Ordnung ist das trotzdem nicht. Als Veranstalter kann man durchaus einen geeigneteren Veranstaltungsort wählen. Es sei denn, Barrierefreiheit und Inklusion zählen nicht zu dem, was man erreichen will. Gewählt werden wollen ist als eigenes Ziel den Wählern nicht unbedingt gleich wichtig. Dort bekam ich von denen, die sich zu den Wählbaren zählen vom Spitzenkandidaten jedoch angedeutet, er würde geltendes Recht in Abhängigkeit davon umsetzen lassen, ob es den Interessen seiner Klientel dient oder nicht. Wow. Es sind nicht die Zeiten, sondern Verhaltensmuster und das Denken dahinter, das den Kurs bestimmt den wir in Deutschland, in den Bundesländern und in den Städten und Gemeinden haben werden und somit, wie die Zukunft aussehen wird.

Hier nun ein nicht übersetztes Zitat, ein Kommentar zu einem Musikstück auf YouTube: „89 years old, retired Navy combat vet, and I'm ashamed of what America has become. A demented President, a Congress in hiding, and the Supreme Court who made it all possible. Thank you Bruce for singing out for what we used to be, and giving us a ray of hope.“ Es geht um Bruce Springsteen - Streets Of Minneapolis (Official Audio). Die übersetzen Zeilen des Songs gibt es zum Beispiel auf rollingstone.de. Die übersetzten Verhältnisse für uns hier zu vermeiden wäre erstrebenswert. Noch kann es gelingen. Noch könnte es gelingen. „Es gibt einen menschlichen Maßstab den wir nicht verändern sondern nur verlieren können.“ Wenn man schon beim Lesen ist, könnte man sich fragen, worum es bei Biedermann und die Brandstifter von Max Frisch geht. Dann könnte man wieder einmal einen Blick in The Grapes of Wrath von John Steinbeck werfen, immerhin kann man dann sagen, man habe etwas von einem Nobelpreisträger für Literatur gelesen. Von da kommt man dann auf den Charakter Tom Joad und zum Song The Ghost of Tom Joad und damit wieder zur Rocklegende Bruce Springsteen und seinem Live-Auftritt am heutigen 30. Januar 2026 (First Avenue, Minneapolis, MN).

Für Menschlichkeit. Für Meinungsäußerungsfreiheit. Für Rechtsstaatlichkeit. Für Barrierefreiheit. Für Inklusion. Für Demokratie.

(bk, 2026-01-31)

Barrierefreiheitsbeauftragte

Formsignal Fahrt! Was hat es mit diesen Beauftragten auf sich, die in Österreich inzwischen für Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeitern vorgeschrieben sind? Mit Blick auf einen der bekannteren Vertreter aus den Reihen der Menschen mit Behinderungen, der aus Berlin nach Wien gegangen ist, um eine solche Tätigkeit wahrzunehmen, gab es im Zusammenhang mit einem Kongress am 30. Oktober 2025 eine Berichterstattung, auf die ich mich hier auf der Seite Barrierefreiheitsbeauftragte beziehe.

(bk, 2025-11-01)

Nachrichten / Informationen

Formsignal Fahrt! Meine Website hier ist nicht als Quelle für aktuelle allgemeine Informationen zu all den Themen gedacht, die im Zusammenhang mit Barrierefreiheit, Inklusion und Behinderung interessant sein könnten. Dazu braucht es spezielle Redaktionen, die das in mühevoller Arbeit aufbereiten. Vielleicht hilft Ihnen das weiter:

Kobinet-Nachrichten

Recht umfangreich ist das, was man an Nachrichten mit Fokus auf Deutschland unter
kobinet-nachrichten.org
finden kann. Die Website bringt seit dem Jahr 2002 Nachrichten der Redaktion des Vereins Kooperation Behinderter im Internet e.V. Neben der Kategorie: Nachricht gibt es die Kategorie: Meinung.

Bizeps

Mehr mit Fokus auf Österreich sind Meldungen unter
bizeps.or.at
zu finden. Sie gehen auf Aktivitäten des Vereins BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben zurück. Wer gerne Bilder anschauen mag, für den gibt es seit Jahren die Bilder der Woche. Dort werden Barrierefreiheit und fehlende Barrierefreiheit sichtbar gemacht: jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.

Europäisches Behindertenforum

Über die Aktivitäten auf europäischer Ebene informiert die Website des Europäischen Behinder­tenforums (abgekürzt EDF, European Disability Forum) auf
EDF-FEPH.org.
Was ist das für eine Organisation? Das Europäische Behindertenforum ist ein Dachverband für Menschen mit Behinderungen. Es vereint repräsentative Organisationen von Menschen mit Behinderungen. Es geht um die Interessen von über 100 Millionen Menschen mit Behinderungen in Europa. Die Organisation wird von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien geführt und versteht sich als eine starke, vereinte Stimme für Menschen mit Behinderungen in Europa.

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