Aktuelles - Informationen

Formsignal Fahrt! Ab und zu - und das auch nur vorübergehend - weise ich hier auf Themen hin, die eine gewisse Aktualität in Bezug auf das Thema der Website aufweisen.

16. Deutscher Nahverkehrstag

Formsignal Fahrt! Inzwischen ist er um, der 16. Deutsche Nahverkehrstag in Koblenz mit einer Reihe hörenswerter Vorträge und vielen Gesprächen am Rande. Die Tasche mit den mitgebrachten Unterlagen ist geleert und die eingegangenen Mails sind beantwortet. Die Organisation war aus meiner Sicht in Ordnung und auch das Personal beim Catering hat seine Aufgaben gut gemacht.

Tasche / Stoffbeutel mit dem Motto der Veranstaltung: 30 Jahre Regionalisierung - Nah gedacht, weit gekommen? Foto: Bernd Kittendorf, 2026

In den für Vorträge genutzten Räumen war es angesichts der Hitzewelle gegen Ende der Tage aber doch arg stickig. Wer dabei war - oder den einen oder anderen oder alle Vorträge verpaßt hat, kann einen Teil der Informationen nachträglich finden: auf der Website der Veranstaltung sind eine Reihe von Präsentationen als Datei zum Download verfüg­bar (dazu im Kongressprogramm auf den Eintrag „Prä­sentation verfügbar“ achten).

Eingang der Rhein-Mosel-Halle in Koblenz mit einem Oldie-Bus rechts am Bildrand. Foto: Bernd Kittendorf, 2026

Mein Namensschild für die Veranstaltung

Mit dem Suchbegriff „barrierefrei“ gab es nur einen einzigen Vortrag bei dieser Ver­anstaltung. Das war „Barrierefreie Bus­haltestellen: Anspruch, Planungsrealität und ihre Folgen - Mehr Qualität und effizienter Ressourceneinsatz - Ansätze und Diskussion“ von Dr.-Ing. Dirk Boenke. Bei einem solchen Querschnitts-Thema wie Barrierefreiheit taucht die Thematik jedoch auch in einigen weiteren Unterlagen auf. Mal ohne weitere Ausführung in der Formu­lierung „Lebendige Stadt - Aufenthalts­qualität und Diversität (Attraktiv für unterschiedliche Nutzer*innen-Gruppen), Barrierefreiheit und Sicherheit“, mal bezogen auf die Ausgaben des Bundes in 2026 „241 Mio. Euro - Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV“ (beim Vortrag zum VDV-Leistungskostengutachten) und relativ oft als „Ausbau der Barrierefreiheit“ (aber kaum mit genaueren Ausführungen dazu). Positiv sind Ansätze für die Vereinheitlichung von Lösungen für Fahrzeuge des Schienenpersonennahverkehrs, wie sie in „die Vorgaben zum barrierefreien WC vereinheitlichen“ zu sehen sind (Vortrag für den Bundesverband SchienenNahverkehr). Die zuvor veröffentlichte Angabe, mit welchem Behindertenverband man da zusammen arbeitet, waren allerdings nicht hilfreich. Der genannte Behindertenverband war es nämlich nicht. Partizipation steckt eben noch in den Kinderschuhen und sollte ausgebaut werden.

Im Vortrag von Karl-Peter Naumann (Pro-Bahn) gab es reichlich Beispiele, wo es an Barrierefreiheit bei der Fahrgastinformation noch Schwächen gibt. Von einer Stelle aus der DB kam das hier: „Die Datenlage im Hinblick auf BRFK Objekte der Bahnhöfe war oft unvollständig, uneinheitlich oder veraltet. Dies erschwerte es, die barrierefreie Infrastruktur zu bewerten, Lücken zu identifizieren...“ Stimmt schon, die Qualität der Daten zur Barrierefreiheit ist für die auf Barrierefreiheit angewiesenen Personen ein dickes Problem --- und nicht nur für die verschiedenen Ecken des Konzerns, von dessen Infrastruktur die genannten Daten handeln. Das in der Folie genannte Resultat „Vollständige digitale Erfassung der BFRK-Objekte an Bahnhöfen in Baden-Württemberg zur Verbesserung der Datenqualität für eine barrierefreie Reisekette“ löst das Problem allenfalls in einem Bundesland. Nötig wäre das überall, wo die Daten noch unzulänglich sind. Also letztlich überall.

Was kaum jemand erwartet haben dürfte, war die Darstellung einer Plushaltestelle im Vortrag „ÖVer.KAnT - Kreisübergreifende Angebotsoffensive zum Ausbau und zur Schaffung eines metropolitanen Stadt-Land-Taktes“. Da gibt es eine Toilette für alle an einer zentralen Umsteige-Haltestelle. Was es mit dieser speziellen Form einer Behindertentoieltte aus sich hat, kann man hier nachlesen.

Außerdem möchte ich an dieser Stelle den Vortrag „Nahverkehr mit Distanz: Wie viel Nähe verträgt der Bahnsteig?“ erwähnen, weil er mir besonders gefallen hat und die Erkenntnisse mir nützlich sein werden.

(bk, 2026-07-18)

Aktuelles - Messe BUS2BUS

Plakat Messe BUS2BUS 2026 - 5th Edition. Foto: Bernd Kittendorf, 2026

Formsignal Fahrt! Am 15. und 16. April 2026 hat auf dem Messe­gelände in Berlin wieder einmal die Messe BUS2BUS stattgefunden. Diesmal in der 5th Edition. In der ab­schließenden Pressemitteilung steht als Bilanz: „156 Aussteller aus 25 Ländern, 3.800 Teilnehmende - da­runter 3.200 Fachbesucher:innen -, 60 Busse im Live-Einsatz sowie über 100 Sessions mit mehr als 120 Speaker:innen auf vier Bühnen.“ Wer das Messegelände kennt: belegt waren die Hallen 27 und 25. Am zweiten Messetag auf der Bühne war Bundes­verkehrsminister Patrick Schnieder. „Er informierte sich bei einem Rundgang über das Messegeschehen.“ Nun, auch meine Frau Claudia und ich informierten uns, wenn auch nur zu einem auf der verkehrspolitischen Ebene nicht als so wesentlich erkannten Teilbereich, nämlich der Barrierefreiheit insbesondere für Busse im öffentlichen Personenverkehr. Zwar interessiert mich der Anteil Schienenpersonenverkehr am öffentlichen Perso­nenverkehr persönlich mehr, doch von Zeit zu Zeit schaue ich auch auf den Bereich Busse.

Messe Berlin - Kette quer über einen taktilen Leitstreifen bei der Messe BUS2BUS 2026. Foto: Bernd Kittendorf, 2026

Das hängt auch daran, daß Busse längst nicht in dem Umfang barrierefrei sind, wie viele aus der Branche sicher zu wissen glauben. Man kann das an der Regelung, wie Barrierefreiheit rechtlich defi­niert ist, veranschaulichen. Es geht gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) im § 4 darum, daß Barrierefreiheit unter anderem daran hängt, ob so ein Verkehrsmittel ohne fremde Hilfe zugänglich ist. Wenn eine Klapprampe als Ein­stiegshilfe erforderlich ist, damit man in seinem Rollstuhl in den Bus kommt, klappt es mit einer Klapprampe nur, wenn jemand die Rampe ausklappt. Sonst klappt es nicht. „Jemand“ ist je nach Betrieb und Situation ein zufällig anwesender Passant, ein anderer Fahrgast oder Fahrpersonal - oder in diesem Fall die Besatzung am Messestand. All das ist mit fremder Hilfe und damit nicht barrierefrei. Man kommt (vielleicht) in den Bus rein, jedoch nicht barrierefrei. „Ist doch im Alltag egal“, ist ein verbreiteter Ansatz in der Busbranche. Nur wird es davon nicht besser und richtiger. Barrieren gibt es viele, sogar schon auf dem Weg zwischen Wegenetz und dem Eingang zur Halle 27. Das Bild zeigt eine Kette, die quer über einem taktilen Leistreifen hängt. Für Blinde / Sehbehinderte mit Langstock ist das gefährlich. „Wieso sollten Behinderte eine solche Messe besuchen, die ist doch für Fachleute“, ist ein verbreiteter Ansatz, der seine Wurzeln im Ableismus hat.

MAN Lions City auf der Messe BUS2BUS 2026. Foto: Bernd Kittendorf, 2026

Auf der Messe standen die aus­gestellten Busse fast ausschließ­lich auf dem Hallenboden. Der Einstieg entspricht dann nicht dem Einstieg an einer Halte­stelle mit einem nennenswert erhöhten Bussteig. Selbst wenn das seitliche Absenken des Busses aktiviert wäre - das Kneeling - wären vom Hallenbo­den (oder der Fahrbahn) 27 cm Höhenunterschied aufwärts zur Einstiegskante zu überwinden. Bekanntlich sind solche manuell bedienten Klapprampen unter einem Meter lang. Erstaunlich viele Bus-Fans haben davon kaum eine Vorstellung und sehen das beim Blick in den Einstiegsbereich nicht mal mit dem Wissen über die zulässige Breite von Bussen für den Straßenverkehr. Als Neigung auf der Rampe ergibt sich also die Größenordnung von locker 27/100 oder 27 % und mit kürzerer Rampe vielleicht oberhalb von 30 %. Es geht mir nicht mal um das, was man aus eigener Kraft schaffen kann, denn hier werden die Vorgaben an die Stabilität von Rollstühlen erheblich überschritten. Diese Stabilität meint statische und dynamische Stabilität, und da liegen die Werte je nach Rollstuhl um die 10 Grad (oder etwas über 18 %).

Verkehrszeichen 110-25 geändert auf 36% Steigung. Abbildung: Bernd Kittendorf, 2026 - gemeinfrei

Wird es steiler, werden die Bremsen damit nicht klar kommen, der Antrieb auch nicht, Fußstützen oder der Kippschutz können aufsetzen und Schaden nehmen und wenn der Kipp-Punkt tatsächlich überschritten wird, nimmt das für den Menschen im Rollstuhl keinen guten Verlauf. Nach der geltenden Bus-Norm darf es beim Ausstieg auf die Fahrbahn bis zu 36 % Gefälle werden - für eine als barrierefrei zu bezeichnende Lösung jenseits von Gut und tief Böse weil Gefahr für Leib und Leben eben nicht barrierefrei zu nennen ist. „Funktioniert doch im Alltag“, ist ein verbreiteter Ansatz in der Busbranche. Die betreffenden Personen denken an den Einsatz an einem Bussteig oder Gehweg. Dann aber sind nicht 27 cm Höhenunterschied zu überwinden, sondern je nach Höhe des Busbords oder Randsteins vielleicht 18 cm weniger. Wenn das angesichts weniger Höhenunterschied besser klappt, ist das nicht erstaunlich.

Manuelle Klapprampe eines Busses. Foto: Bernd Kittendorf, 2026
Hybride Rollstuhlrampe an einem Bus vom Hersteller BYD. Foto: Bernd Kittendorf, 2026

Der Mensch im Greifrad-Rollstuhl sorgt mit der Kraft seiner Arme für den An­trieb. Da sind bis zu sechs Prozent Neigung in Ord­nung, wenn Zwischenpo­deste zum Ausru­hen nach ein paar Metern vorhanden sind. Anson­sten ist bis zu zwölf Prozent ziem­lich an­strengend, selbst auf kurzen Strecken. Und für manche Menschen schon zu viel. Mobilitätseinge­schränkt ist ja kein Syno­nym für Leistungssportler. Busse schaf­fen größere Steigung­en, allerdings nicht durch die Kraft der Arme der Busfahrer beim Schieben. Die steilste Busstrecke Eu­ropas führt auf die Griesalp und hat bis maximal 28 % Steigung, schreibt das Bundesamt für Verkehr (BAV; in der Schweiz) im Schlussbericht einer Studie zur Antriebstechnik von Bussen aus Dezember 2025. Und was sagt die Busnorm (UN-Regelung Nr. 107, Änderungsserie 11; Inkrafttreten Mai 2026): „Die Neigung der Rampe darf nicht mehr als 36 % betragen, wenn diese auf den Boden ausgefahren oder entfaltet ist. Zur Ausführung dieser Prüfung darf eine Absenkvorrichtung verwendet werden.“ Da geht es um Rampen als Einstiegshilfen für Menschen im Rollstuhl. Da könnte man als Betroffener glatt die Wände hoch gehen, was man in seinem Rollstuhl aber erst recht nicht schafft.

Die beiden Abbildungen zeigen oben eine übliche Klapprampe für Rollstühle, die bis 350 kg belastbar ist. Bei denen funktioniert der Einstieg stets mit fremder Hilfe, also nicht nach der Regelung „barrierefrei ist ohne fremde Hilfe“. Die Rampe darunter ist für manche Gegenden auf der Welt nicht ungewöhnlich, hat in Deutschland aber kaum Abnehmer. Sie kombiniert eine elektrische Rampe mit einer manuell zu bedienenden Klapprampe. In vielen Fällen erfolgt das Ausfahren der Rampe vom Fahrerplatz aus auf Knopfdruck - ohne Bus sichern, aussteigen, zur Rampe laufen, Bücknummer machen und Rampe heben und nach der Ein- oder Ausfahrt des Menschen im Rollstuhl nochmals das Bücken und Heben, zum Fahrerplatz zurück gehen und schon geht es weiter. Falls die elektrische Rampe nicht eingesetzt werden kann, ist die herkömmliche Lösung der Klapprampe auch noch da. Im elektrischen Betrieb unterscheidet sich die Handlung vom Vorgang für alle anderen (Türfreigabe auf Knopfdruck) so unwesentlich, daß das nicht mehr den Makel „fremde Hilfe“ hat. Reflexartig kommt „die sind teuer und störanfällig“ als verbreiteter Ansatz in der Busbranche. Hierzulande. Ganz ohne Wartung kommt das nicht aus.

Podest am Otokar eKent II auf der Messe BUS2BUS 2026. Foto: Bernd Kittendorf, 2026

Und was hat das mit der Messe zu tun? Die Busse standen auf dem Hallen­boden. Selbst mit dem oft dort nicht nutzbaren Knee­ling (wegen „Messe-Mo­dus“) wären es Werte auf der Rampe deutlich ober­halb dessen gewesen, was man von einem Rollstuhl nach dessen technischen Werten erwarten darf. Folg­lich konnte ich in meinem Rollstuhl nur zwei Busse von innen anschauen. Vor dem Bus von Otokar (Türkei) war ein Podest aufgebaut, das vergleichbar einem Bussteig mit einem Zugang über Rampen an den Enden genutzt werden konnte. Und dann war da noch ein hochfluriger Bus des chinesischen Herstellers BYD. Der hatte einen Lift, für diese Fälle in der Norm Hubvorrichtung genannt, der den Einstieg ab Straßenebene ermöglicht. Diese wurde freundliche und zügig vorgeführt und mit mir im Rollstuhl auf der Plattform der Hubvorrichtung gab es schöne Motive für das Fotografen-Team des Herstellers. Bei SOR gab es auch einen schmalen Steg vor dem Bus, auf dem ein Wenden im Rollstuhl nur bei geöffneten Türen des Busses gelang. Beim Auflegen der Rampe auf den Steg wäre die Auffahrt im Rollstuhl auf die Rampe nicht möglich gewesen, doch soweit kam es nicht, denn nicht alle Standbesatzungen sind gleich freundlich. Im Vergleich zur InnoTrans 2024 war der Anteil der zugänglich aufgebauten Fahrzeuge sehr gering.

Es gab aber auch so reichlich Gelegenheit zum Austausch über die Eigenschaften der ausgestellten Busse hinsichtlich der Barrierefreiheit aus dem Blickwinkel der Betroffenen. Normgerecht nach der genannten Bus-Norm und deshalb nicht barrierefrei im Sinne des BGG und der UN-BRK, die als Gesetze gelten und auch auf die Busse anwendbar sind, kann und wird angesichts der Vorgaben in der Norm vorkommen. Wer einen Rollstuhlplatz nach der genannten Norm für seine Busse bestellt, hat für die Menschen im Rollstuhl an seinen Linien nicht unbedingt etwas im Angebot, was allgemein genutzt werden kann. Behaupten ist leicht, begründen in dem Fall auch. Für mich ohnehin, für Sie ebenso, vielleicht nach dem Prüfen, ob meine Angaben auch zutreffen. Für einen bis zu 1200 mm langen Rollstuhl (plus 50 mm für Füße; das ist der Bezugsrollstuhl aus Abbildung 21 in der Norm) reicht auf Höhe 750 mm über dem Fahrzeugfußboden ein 1150 mm langer Rollstuhlplatz, natürlich nicht im echten Leben, jedoch nach Abbildung 22 der genannten Norm. Weil die Ausrichtung am Rollstuhlplatz vorgeschrieben ist (Blickrichtung im Rollstuhl am Rollstuhlplatz stehend im Bus nach hinten) und sich die Türen an einer Seite des Fahrzeugs befinden, ist zum Erreichen des Rollstuhlplatzes eine 90-Grad-Kurve zu fahren. „Funktioniert doch im Alltag“, ist ein verbreiteter Ansatz in der Busbranche. Allerdings klappt das nur in Rollstühlen, die kürzer als der Bezugsrollstuhl sind, aus dem in der Norm die Länge des Rollstuhlplatzes abgeleitet worden sein sollte (Abhängigkeiten zwischen den Größen).

Taster außen an einem Bus, die taktile Beschriftung in Brailleschrift steht für STOP.  Foto: Bernd Kittendorf, 2026

Kaum einer der Aussteller machte sich Gedanken über taktile Elemente an seinen Bussen, so jedenfalls das Er­gebnis mehrerer Gespräche. Das Bild zeigt einen Taster außen (!) an einem ausgestellten Bus. Die waagerecht angebrachte taktile Beschriftung (in soweit ist das positiv, Brailleschrift ertastet man in horizontalen Zeilen) lautet allerdings STOP und zeigt zusätzlich ein Roll­stuhl-Symbol. Innen macht STOP für einen Halte­wunsch mehr Sinn.

Themen waren je nach dem, was beim jeweiligen Bus zu beobachten war, die Einstiegshilfen, Taster und deren Beschriftungen, die Rollstuhlplätze und deren Ausstattung mit Haltemöglichkeiten für das subjektive Sicherheitsgefühl, Displays für die Fahrgastinformation und anderes mehr. Wurde in den gezeigten Bussen an die wachsende Gruppe der Rollator-Nutzer gedacht? Nur in einem Fall erschien mir die Lösung als durchdacht. Immerhin. Nachlesen kann man in der Bus-Norm: „Ein Sitz, der sich wegklappen lässt, wenn er nicht benutzt wird, darf nicht als Vorrangsitz gelten.“ Beim Begriff Vorrangsitz wurde ich im Zusammenhang mit Fahrzeugprojekten darauf angesprochen, das wäre nur bei Eisenbahnen so. Ja, der Begriff steht vergleichbar in der TSI PRM. Die UN-Regelung Nr. 107 definiert unter 2.29. inzwischen „'Vorrangsitz' bezeichnet einen Sitz, der über ein zusätzliches Raumangebot für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität verfügt und entsprechend gekennzeichnet ist.“ Details sind die Mindestanzahl und die Vorgaben zu diesen Sitzen (dort im Anhang 8). Diese Sitze nennt man doch Behindertensitze? Nun ja, das war zuvor so. Fachleute sollten im Zusammenhang mit Eisenbahn nicht Deutsche Bundesbahn sagen, wenn sie die Deutsche Bahn meinen; die zutreffenden Bezeichnungen einsetzen stünde gut zu Gesicht.

Aufkleber Vorrangsitz und Blindenführhund in Bratislava. Foto: Bernd Kittendorf, 2019

Weil ich bei Fahrzeugprojek­ten (Mehrzahl) so belächelt wurde, als ich den Platzbe­darf für Assistenzhunde ansprach: der steht für Busse inzwischen unter 3.2.2. im ge­nannten Anhang, sogar mit Details, die ich Ihnen hier nicht vorenthalten möchte: „Unter oder neben mindestens einem Vorrangsitz muss angemessener Raum für einen Assistenzhund sein. Dieser Raum muss frei von scharfen Kanten sein und darf nicht zum Gang gehören. Bei Fahrzeugen der Klasse I muss die Fußbodenfläche für einen Assistenzhund eine Mindestgröße von 700 mm x 400 mm aufweisen. Dieser Raum darf den für einen Nicht-Vorrangsitz vorgesehenen Fußraum um höchsten 10 % überlappen.“ Schon vor zwanzig Jahren stand das in der Norm (Änderungsserie 01, Berichtigung 2 aus Januar 2006), jedoch unter Blindenhund und ohne die Details. Nun ja, der vorgeschriebene Raum hat also eine Vorgabe für die Fläche bekommen, ob das reicht, wo doch viele eine Überregulierung als Problem sehen und manche hilflos nach einer Vorgabe für die Höhe suchen? Die Kuh Barrierefreiheit bekommt man leichter vom sprichwörtlichen Eis, wenn man nicht laufend nur das vorgeschriebene Minimum bietet („reicht doch!“) und bei einem als Schutzziel gemeinten zulässigen Maximum nicht darunter kommen will. Das richtet sich mehr an die, die Busse bestellen als an die, die Busse bauen und verkaufen wollen. Mancher erkennt nicht, daß er Bedarf an Beratung hätte. Wie gesagt, der Bedarf an Platz für Assistenzhunde ist schon lange bekannt. Durch Belächeln der Forderung erledigt sich das für die Betroffenen nicht. Das Bild zeigt die Kennzeichnung von Sitzplätzen als Vorrangsitze und zusätzlich für Blindenführhunde (Vodiaci pes) im Triebwagen 7525 der Straßenbahn Bratislava und ist 2019 entstanden.

(bk, 2026-04-19)

European Sleeper

Formsignal Fahrt! Die Nachricht „European Sleeper: Erster Nachtzug aus Paris in Berlin eingetroffen“ (Zitat daraus: „Heute früh (27.03.2026) kam kurz nach 9 Uhr der Premierenzug von European Sleeper mit zwei Schlaf- und sechs Liegewagen am Berliner Hauptbahnhof an. Gestartet war er 15 Stunden vorher am Pariser Gare du Nord mit Zwischenhalt in Brüssel.“) enthält zwei wichtige Aspekte aus Sicht der Verkehrs­politik. Da ist einerseits das Neue, das man bejubeln möchte und kann. Und da ist auch die Beständigkeit, die vielen der Vertreter so wichtig ist. Die Meldung enthält beides. Neu ist das Angebot an sich, der Wagenpark natürlich nicht. Bezüglich der Barrierefreiheit steht auf der Website des Betreibers (Stand: 29. März 2026): „Derzeit entsprechen die Züge von European Sleeper nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Aus diesem Grund gibt es in den Zügen von European Sleeper keine vollwertigen Einrichtungen für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität.“ Es folgt das übliche Bla-Bla, daß Faltrollstühle als Gepäck verladen werden können.

So gibt es als Teil des öffentlichen Verkehrs wieder etwas mehr, das neu hinzu kommt und nicht barrierefrei nutzbar ist. Beständigkeit eben. Das neue Angebot mußte nach geltendem Recht auch nicht barrierefrei hinzu kommen und die bisherigen Angebote wurden bekanntlich noch nicht mal überwiegend auf „barrierefrei“ umgebaut. Das ist ganz im Sinne des „auf Freiwilligkeit setzen“, das den Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Behinder­tengleichstellungsgesetzes in Deutschland präsentiert wird. Vielleicht klappt das, was seit Jahren nicht funktioniert hat, ja irgendwann trotzdem ohne Zutun aus der Politik. Glauben werden das nur die, die auch glauben würden, der Osterhase würde bunte Eier bringen.

Übrigens ist die für solche Websites vorgesehene Erklärung zur Barrierefreiheit (da geht es um die Darstellung auf der Website, nicht die Züge) als PDF-Datei erhältlich und in sich nicht barrierefrei. Weil keine Spracheinstellung enthalten ist, kommt die eine oder andere Vorlesesoftware aus dem Tritt. Von der Version der Website in Deutsch wird die Erklärung auf Englisch verlinkt.

(bk, 2026-03-29)

Aktuelles - Verkehrsministerkonferenz

Formsignal Fahrt! Ab und zu gibt es bei der Verkehrsministerkonferenz (VMK) Tagesordnungspunkte, die zum Thema dieser Website passen können. In der „Vorläufigen Tagesordnung der Verkehrsministerkonferenz am 25./26. März 2026 in Lindau“ (mit Stand 19. März 2026) gibt es den „TOP 4.14 Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ mit mündlicher Berichterstattung und Beschluss­vorschlag, bei dem einer meiner üblichen Suchbegriffe schon im Titel steht. Der Punkt gehört in der Systematik zu den Allgemeinen Verkehrsthemen und kam erst nach der Vorbereitenden Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleitungen hinzu und zwar durch das Vorsitzland (das ist derzeit Bayern). Mal schauen, ob etwas dabei heraus kommt und wenn ja, was, war mein Gedanke dazu.

Überdies betreffen natürlich eine Vielzahl der Punkte alle Fahrgäste und damit auch Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität unter den Fahrgästen. Beispiele sind „TOP 4.7 Pakt für Planungs-, Genehmigung- und Umsetzungsbeschleunigung“, denn bei der Beschleunigung können not­wendige Details hinsichtlich der Barrierefreiheit übersehen werden, weil Planungsverfahren ohne Partizipation ablaufen werden und ungünstige Lösungen von Betroffenen erst nach Fertigstellung des Projekts aufgezeigt werden können. Das ist suboptimal für Kosten, Zeitrahmen und Ergebnis. Auch „TOP 4.9 Mobilitätsdaten“ ist so ein Punkt mit bestimmten Auswirkungen, genau wie „TOP 4.13 Autonomes Fahren in Modellregionen“. Die Barrierefreiheit solcher Angebote ist zumindest aus meiner Sicht noch nicht in trockenen Tüchern.

Inzwischen gibt es einen Artikel „Behindertenbeauftragte mischen bei Verkehrsminister*innenkonferenz mit“ auf kobinet-nachrichten.org. Zitat daraus: „Mit­glieder der Konferenz der Beauftragten aus Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behin­derung (KBB) sind dort zu Gast und haben ihre Forderungen zum Thema barrierefreie Mobilität vorgebracht.“ Außerdem: „Die KBB hält deshalb eine Verstetigung der Zusammenarbeit mit der VMK für wichtig und bietet dazu einen regelmäßigen Austausch an.“ Die Signale aus der Politik sind also wider­sprüchlich. Am 25. März 2026 gab es eine Befragung des Bundeskanzlers in Berlin, der zur Kommen­tierung „Kanzlerbotschaft: Behinderte Menschen sind eine Belastung und kosten viel Geld“ führte, weil eine sehr rückwärts gerichtete Sichtweise bestimmend war. Seitens Bayerns wurde zumindest durch die Einladung von Beauftragten ein kleiner Schritt in Richtung Beteiligung gemacht. Die von den Ländern selbst ernannten Beauftragten einladen ist allerdings nur ein kleiner Schritt und die Frage dürfte erlaubt sein, welchen Zweck solche Beauftragten haben sollten, wenn deren Konsultation - zum Beispiel bei der Verkehrspolitik - nicht der Normalfall ist.

Inzwischen kann man auch den „Beschluss der Verkehrsministerkonferenz am 25./26. März 2026 in Lindau zu TOP 4.14 Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ nachlesen. Das „Forde­rungs- und Positionspapier der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen“ wird zur Kenntnis genommen. Außerdem steckt drin: „Die Verkehrsministerkonferenz sieht im Verkehrssektor ein großes Potenzial, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter zu fördern“, was allein sehr wenig aussagt. Der folgende Punkt bringt schon mehr: „Die Verkehrs­ministerkonferenz bittet die Gemeinsame Konferenz der Verkehr- und Straßenbauabteilungsleitungen der Länder und ihre Arbeitskreise, die Positionen und Forderungen des KBB bei zukünftigen Beschlussfassungen zu berücksichtigen“. Es folgt die zutreffende Aussage, daß „der Fußverkehr ebenfalls ein zentrales Handlungsfeld für die Barrierefreiheit“ ist und greift auch das Thema Park­ausweise auf.

Nachzulesen sind die
PDF-Datei mit dem Beschluss der VMK zu 4.14
und die
PDF-Datei Forderungspapier der KBB.
Die ursprünglich fehlerhafte Verlinkung auf der Website der VMK zu deren eigenen Dokumenten ist inzwischen behoben.

(bk, zuletzt geändert 2026-04-07)

Aktuelles - Überarbeitung der TSI PRM

Formsignal Fahrt! Die wichtigen Vorgaben der TSI PRM für die Barrierefreiheit bei der Eisenbahn werden derzeit einer Überarbeitung unterzogen. Dabei steht TSI PRM für die Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission über die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich der Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Weitere Informationen dazu enthält meine Seite TSI PRM.

(bk, 2025-10-02)

Aktuelles - Gesetzentwurf zur Änderung des BGG

Formsignal Fahrt! Inzwischen kann man den Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes mit Datum 10. Februar 2026 nachlesen. Er entspricht im Wesentlichen dem, was zuvor als Referentenentwurf bekannt war und auf Beifall nur bei denen gestoßen ist, die ihn nicht wirklich gelesen oder verstanden haben. Oder eben andere Ziele als Barrierefreiheit und Inklusion im Sinn haben, denn man sollte nicht davon ausgehen, nach so langer Vorbereitungszeit wären unabsichtliche Schwächen nicht schon vorab aufgefallen und berichtigt worden. Vereinfacht gesagt: wenn man sich als Mensch mit Behinderungen etwas vom aktuellen Entwurf verspricht - das sollte man sein lassen. Die einleitenden Wort sind nur raffiniertes Blendwerk.

Meine Sichtweise auf den Referenten-Entwurf kann hier nachgelesen werden.

Immerhin werden unter A. Probleme und Ziel Worte verwendet, bei denen man versucht sein könnte, mit dazu passenden Lösungen zu rechnen. Allerdings sind die im eigentlichen Text des Gesetzentwurfs enthaltenen Änderungen jeweils so ausgeführt, daß mehr als marginale Verbesserungen bei Barrierefreiheit und Inklusion daraus nicht zu erwarten sind. Positiv allenfalls: Immerhin gibt es kein ausdrückliches Verbot, Barrierefreiheit herzustellen oder das, was eigentlich mit angemessenen Vorkehrungen gemeint ist, tatsächlich bereitzustellen. So weit geht der Entwurf dann doch nicht. Man ist als nicht staatliche Stelle auch nicht verpflichtet, dem schlechten Beispiel zu folgen, mit dem der Bund bezüglich seiner Gebäude voran geht - Barrierefreiheit auf die lange Bank schieben. Ich erwähne das, weil ja der Eindruck entstehen könnte, ich würde das Positive nicht sehen. Tue ich aber: siehe diese Auflistung.

Ich persönlich bin ja nicht aufgerufen, über dieses Gesetz abzustimmen, doch meine Meinung kann ich hier aufdrücken. In der jetzt vorliegenden Fassung würde ich dem Gesetzentwurf sicherlich nicht zustimmen.

Längst ist davon zu hören, was rechtlich für die Personen drin ist, die benachteiligt werden: „sie können sich wehren, aber ohne Konsequenzen“. Es finden sich auch detaillierte Texte, die von Inhalten berichten, die zumindest in der von mir heruntergeladenen PDF-Datei mit dem Gesetzentwurf nicht mal enthalten sind. „Braille-Schrift für Blinde“ ist so ein Beispiel, das sogar schon wieder abgeschrieben wurde.

Eigentlich schaue ich bei Themen um Barrierefreiheit und Inklusion eher auf das, was Organisationen der Menschen mit Behinderungen sagen oder sagen sollten und weniger auf das, was Beauftragte dazu äußern. Da dieser Gesetzentwurf - zumindest aus meiner Sicht - zur Diskriminierung von Menschen mit Behinde­rungen beiträgt, indem er der Vorschub leistet, war diesmal ein Blick auf Äußerungen der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung Ferda Ataman angebracht. Laut einem Artikel auf beck-aktuell vom 11. Februar 2026 findet sie insgesamt wenig Gutes an dem Gesetzentwurf: „Die Reform des BGG ist eine verpasste Chance. Sie bringt minimale Fortschritte und schafft maximale Unsicherheit. Insgesamt bleiben die neuen Regeln weit hinter den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zurück.“ und „Einerseits müssen private Anbieter in Zukunft sogenannte angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen treffen - also konkrete Lösungen finden, wenn es keine Barrierefreiheit gibt. Andererseits will die Bundesregierung bauliche Maßnahmen und Produkte sowie Dienstleistungen komplett von dieser Regelung ausschließen - das heißt für die meisten Menschen, es ändert sich im Alltag viel zu wenig.

Auch Leander Palleit, der Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, wird darin zitiert: „Die Privatwirtschaft wird nicht zu Barrierefreiheit verpflichtet, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall muss sie Maßnahmen ergreifen.“ Auch die Sanktions- und Klagemöglichkeiten seien im Entwurf auf ein Minimum beschränkt. Er fordert eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit im privaten Sektor. Das sei „entscheidend für eine nachhaltige und flächendeckende Umsetzung.

Beispiele aus Überschriften und Artikeln in den Kobinet-Nachrichten: „Regierungsentwurf zur BGG-Reform ist vertane Chance für eine inklusive Gesellschaft“ in dem Corinna Rüffer, die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit „Verloren haben die Menschen mit Behinderungen, die ein Gesetz verdient hätten, das ihre Rechte stärkt“ zitiert wird. „Schlechter Gesetzentwurf für BGG-Reform passt zum Zeitgeist“ steht über einem Artikel, in dem die Sprecherin der LIGA Selbstvertretung Prof. Dr. Sigrid Arnade mit „Einem Zeitgeist, in dem Minderheitenrechte nicht gestärkt, sondern geschreddert werden“ zitiert wird. Der Artikel „BGG-Reform: Trotz punktueller Verbesserungen eine Gesetzesreform ohne Mut, Gestaltungswillen und Veränderungsbereitschaft“ bezieht sich auf die Bewertung des Gesetzentwurfs durch Jürgen Dusel, den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Da ist unter vielem anderen „So kommen wir aber langfristig nicht weiter, und die Modernisierung unserer Infrastruktur bleibt stecken“ enthalten. Irgendwo stand mal etwas wie „wer nichts von Wirtschaft versteht, wird, indem er versucht ihr zu helfen, ihr nur schaden“. Die Wirtschaft schonen ist wohl ein Hauptziel des Gesetzentwurfs. Damit nicht der Eindruck entsteht, ich würde mich einseitig informieren, hier nun noch der Hinweis auf den Artikel „Biadacz/Oellers: Wir halten Wort und sorgen für mehr Barrierefreiheit“, der sich trotz der Überschrift auf den gleichen Sachverhalt bezieht. Zitiert werden darin Marc Biadacz als arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher und Wilfried Oellers als Beauftragter für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Man erfährt aus der Verwendung von Formulierungen wie auf mehr Barrierefreiheit hinzuwirken, maßvolle Inpflichtnahme der Privat­wirtschaft und Bewusstsein für Barrierefreiheit deutlich schärfen, auf welcher Basis der Entwurf entstanden ist und wie weit weg das von den Interessen der Menschen mit Behinderungen und der von anderen angesprochenen UN-BRK ist. Auch in der taz gibt es etwas zu diesem Thema und die Aussage „Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) bezeichnete den Entwurf dennoch als 'wichtigen Schritt hin zu mehr gelebter Inklusion in Deutschland'. Je mehr Barrieren für Menschen mit Behinderungen abgebaut würden, 'desto stärker sind wir als Gesellschaft', erklärte sie.“ Warum dann ihr Gesetzentwurf nicht auf den Abbau dieser Barrieren zielt, könnte man sich durchaus fragen. „Allerdings sollen 'alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung' gelten“ steht nämlich auch im Artikel. Eine mangels Barrierefreiheit nicht nutzbare Dienstleistung wird ohne Änderung nicht nutzbar bleiben, wenn man auf Barrierefreiheit ange­wiesen ist, da helfen noch so viel beschönigende Worte nicht.

Mir ist es ein Rätsel, wie so sehr auf Freiwilligkeit beim Thema Barrierefreiheit gesetzt werden kann, angesichts der doch nur geringen Fortschritte gemessen am Zeitraum. Mit Blick auf Formulierungen in den Abschließenden Bemerkungen kann man erkennen, was eigentlich erreicht werden soll. Oft ist nicht mal ein einigermaßen zur Vorgabe aus dem Vertragswerk kompatibles Verständnis darüber zu beobachten, was denn erreicht werden soll. Beim Fußball wären das Tore und nicht nur Eckbälle. Und bei diesem Thema eben Barrierefreiheit und nicht nur die Notnägel namens angemessene Vorkehrungen.

Bei den Mitstreitern aus Organisationen der Menschen mit Behinderungen gibt es längst eine andere Erkenntnis. Nicht mal schon vorhandene Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen stehen verläßlich bereit. Am Tag des Eingebens dieser Zeilen erreichte mich ein Foto mit einer Kinderbelustigung, die Menschen im Rollstuhl deshalb nicht für so lustig halten, weil sie auf zwei der Behindertenparkplätze eines Einkaufszentrums aufgebaut wurde. Nicht mal vorhandene Einrichtungen für Menschen im Rollstuhl werden auf Basis der Freiwilligkeit verfügbar gehalten. Mal stehen Paletten in Behindertentoiletten, mal eine Hüpfburg oder der Außenverkauf auf den Behindertenparkplätzen eines Baumarkts. In einem Hotel in Saarbrücken wurde in der Behindertentoilette auf der Fläche für das Umsetzen aus dem Rollstuhl eine Waschmaschine aufgestellt und angeschlossen. Weg kam sie, als das Hotel keinen Bedarf mehr für die Waschmaschine sah. Wenn man sich zu angemessenen Vorkehrungen überlegt, das könnte eine Rampe am Eingang zu einem Restaurant sein, dann bringt ein Blick in den nachfolgenden Artikel „Behindert sein, behindert werden“ vielleicht weitere Ernüchterung. Nein, der Ansatz im Gesetzentwurf wird nicht funktionieren, so wenig wie bei der Quote bei der Beschäftigung. Aber das ist vermutlich inhaltlich klar; man kann ja Jahre später evaluieren und es dann noch mal auf die selbe Art probieren, Hauptsache keine Barrierefreiheit und keine Inklusion? Oder sollte es doch andere Motive geben?

Noch ist das Debakel nicht komplett, noch könnten die Abgeordneten des Bundestags den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nachbessern. Ob sie dazu bereit sind? Jedenfalls sollten sie sich nicht vormachen, etwas im Sinne der Menschen mit Behinderungen zu tun, indem sie diesem Entwurf zustimmen.

Wenn man nun durch den völlig missratenen Gesetzentwurf aus dem Kabinett auf die Idee gebracht worden sein sollte, Barrierefreiheit, Inklusion und Deutschland würden nicht zusammen passen - das ist nur das Ergebnis einer gewissen Ideenlosigkeit und Haltung und nicht mal das, wie man es in der Wirtschaft oder Verkehrsbranche sieht. Es braucht ein BGG, das das WIE und nicht das OB zu Barrierefreiheit und Inklusion regelt. Doch das ist in manchen politischen Kreisen wohl nicht auf dem Schirm. Sorry dafür.

Beispiele, wie man das statt dessen sehen sollte, gibt es reichlich, so auf der Seite 1 der beim Schreiben dieser Zeilen aktuellen Ausgabe des InnoTrans 2026 Report (Ausgabe 01/2026): „Wer will, dass mehr Menschen vom Auto in den öffentlichen Verkehr umsteigen, muss den ÖPNV verlässlich, barrierefrei und pünktlich machen – und damit vor allem seine Infrastruktur stärken“ steht im Kommentar von Oliver Wolff, dem Hauptgeschäftsführer VDV. Zugegeben, einen starken ÖPNV hat auch nicht jeder Politiker auf seiner Agenda. Umweltaspekte auch nicht. Schaut man auf Produkte in dieser Ausgabe, so setzt sich das mit „Ein weiterer Fokus liegt auf der Barrierefreiheit: Die LMS-Serie verfügt über eine integrierte Text-to-Speech-Funktion, sodass sehbehinderte Nutzer Informationen in Echtzeit schnell und intuitiv erhalten können“ fort. Es geht um E-Paper-Displays an Haltestellen. Wenn Barrierefreiheit wie im Gesetzentwurf pauschal als zu teuer angesehen wird, wer soll denn Produkte kaufen, die in Sachen Barrierefreiheit bessere Nutzbarkeit versprechen? So wird recht bald aus dem Schutz für die Wirtschaft etwas, das Marktführerschaft jenseits unserer Grenzen auf als Ladenhüter anzusehende Produkte beschränkt. Will man das seitens der Wirtschafts-Politik wirklich?

Wer sich bisher fragte, wie die Sichtweise dessen ist, der die Richtlinien der Politik der Bundesregierung setzt oder dafür zumindest zuständig wäre, konnte einfach bei der Befragung des Bundeskanzlers am 25. März 2026 zur inklusiven Gesellschaft (vor dem Hintergrund der UN-BRK) und zur BGG-Reform zuhören. Wer nicht dabei war, als Frau Heike Heubach (SPD) ihre Frage und ihre Nachfrage stellte, kann sich die Kommentierung durch Herrn Ottmar Miles-Paul durchlesen ( kobinet-nachrichten.org) oder sich die Video-Aufzeichnung der Befragung auf Youtube an­schauen ( Video der Befragung auf Youtube ab Minute 57:48). Gründlicher wäre es, die Antwort von Bundeskanzler Friedrich Merz und die Kommentierung einzeln zur Kenntnis zu nehmen. Im Sprachgebrauch von vorgestern sind Konzepte wie „angemessene Vorkehrungen“ und auch „Inklusion“ und „Partizipation“ nicht enthalten. „Kosten“ und „Schicksal“ jedoch schon. Und so werden Schicksale besiegelt, in dem längst zugestandene Lösungen nur in der Notwendigkeit erkannt und doch verwehrt werden.

(bk, zuletzt geändert 2026-03-26)

Behindert sein, behindert werden

Formsignal Fahrt! Das Wort „behindert“ wird oft als Schimpfwort genutzt und ist in dieser Verwendung auch denen geläufig, die es in aller Regel selbst so nicht verwenden. Jedenfalls nicht öffentlich.

In einem Artikel bei Deutschlandfunk Nova findet sich dieses Zitat: „Für Raúl Krauthausen sollte das aber kein Grund sein, das Wort zu vermeiden. 'Behinderte Menschen nennen sich in der Regel behindert. Dass nichtbehinderte Menschen ein Problem damit haben, ist nicht das Problem der Menschen mit Behinderung'“ und auch das hier: „Behinderte Menschen müssen ständig fragen, ob etwas zugänglich ist, und meistens gibt es keine oder eine negative Antwort. Wenn aktiv kommuniziert wird, dass es barrierefrei ist, fühlt man [sich] eingeladen.

Hinweise auf Zugangsrampe am Restaurant, Foto: Bernd Kittendorf, 2026

Doch auch dann gibt es Fälle, bei denen sich herausstellt, wie dreist manche Menschen öffentlich mit Menschen mit Behinderungen umgehen. Ich fand in Saarbrücken einen Hinweis an einem Restaurant mit einer dicken Stufe am Eingang, es sei eine Zugangsrampe für Rollstühle verfügbar. Nach etwas Wartezeit bekam ich vom Personal die Antwort, der aufgeklebte Hinweis an der Eingangstür stamme vom vorigen Betreiber. Der Hinweis müsse noch irgendwann entfernt werden. Willkommen sind Menschen im Rollstuhl also nicht mal in Fällen, wo auf solche angemessenen Vorkehrungen ausdrücklich hingewiesen wird. Deutschland, wir schreiben das Jahr 2026.

Was hat die Politik damit zu tun? Wir wollen / können doch nicht alles regeln?!? Die Rahmenbedingungen, unter denen sich das Beschriebene abspielt, sind weder bestimmt noch geeignet, dem entgegen zu wirken. Es mag sein, daß man das Denken, das hinter den Äußerungen aus dem Restaurant heraus steckt, durch Regelungen nicht verändern können wird. Mit Blick auf die eigene Kasse des Betreibers könnte ein Umdenken, was durch Nicht-Setzen von Diskriminierungen an Einsparungen erzielt werden könnte, eintreten, wenn es schlicht teuer werden wird, wenn von solchem Verhalten betroffene (behinderte) Menschen den Rechtsweg wählen. Oder gar das Verbandsklagerecht greift und nicht nur die Feststellungsklage kennt. Die einen sparen sich angemessene Vorkehrungen, die anderen sparen sich angemessene Regelungen für den Fall, daß angemessene Vorkehrungen nicht angeboten werden, ja aktiv verweigert werden. Schlimmer noch, der Referenten-Entwurf zu Veränderungen im BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) aus 2025 und dem darin gezeigten, nicht zur UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) konformen Verständnis von angemessenen Vorkehrungen zeigt, was für ein Denken bei den Urhebern herrscht. Ist ein Unterschied zur Handlungsweise des Betreibers des Restaurants deutlich?

Was hat das mit Barrierefreiheit im Öffentlichen Verkehr zu tun? Wenn die Bedarfe der Menschen mit Behinderungen weder zutreffend erkannt noch berücksichtigt werden, braucht man sich nicht wundern, wenn die rechtlichen und technischen Normen die Barrierefreiheit betreffend auch nicht weit entwickelt sind und die Umsetzung bundesweit hinter trotzdem geltenden Recht zurück bleibt. Daher ja auch die als Besorgnisse benannten Feststellungen im Zusammenhang mit der Staatenprüfung zur UN-BRK aus 2023. Es geht um vorgefundene Verhältnisse, die mit geltendem Recht nicht vereinbar sind, die Empfehlungen weisen in Richtung rechtskonformer Zustände. Bemerkenswerte Ansätze für Verbesserungen seit der Herausgabe dieser Abschließenden Bemerkungen sind jedenfalls mir nicht bekannt geworden. Es wird also akzeptiert, daß rechtswidrige Zustände unverändert bestehen bleiben. Hinweise werden ignoriert und verhallen.

Auch als Behinderter wird man hin und wieder eingeladen, zum Beispiel zu Neujahrsempfängen von politischen Parteien. Daß für manche so eingeladene Gäste in einem Gebäude im Eigentum der Stadt keine geeigneten Toiletten vorgesehen und auch nicht geplant sind, das ist ja üblich und wird kaum hinterfragt. In Ordnung ist das trotzdem nicht. Als Veranstalter kann man durchaus einen geeigneteren Veranstaltungsort wählen. Es sei denn, Barrierefreiheit und Inklusion zählen nicht zu dem, was man erreichen will. Gewählt werden wollen ist als eigenes Ziel den Wählern nicht unbedingt gleich wichtig. Dort bekam ich von denen, die sich zu den Wählbaren zählen vom Spitzenkandidaten jedoch angedeutet, er würde geltendes Recht in Abhängigkeit davon umsetzen lassen, ob es den Interessen seiner Klientel dient oder nicht. Wow. Es sind nicht die Zeiten, sondern Verhaltensmuster und das Denken dahinter, das den Kurs bestimmt den wir in Deutschland, in den Bundesländern und in den Städten und Gemeinden haben werden und somit, wie die Zukunft aussehen wird.

Hier nun ein nicht übersetztes Zitat, ein Kommentar zu einem Musikstück auf YouTube: „89 years old, retired Navy combat vet, and I'm ashamed of what America has become. A demented President, a Congress in hiding, and the Supreme Court who made it all possible. Thank you Bruce for singing out for what we used to be, and giving us a ray of hope.“ Es geht um Bruce Springsteen - Streets Of Minneapolis (Official Audio). Die übersetzen Zeilen des Songs gibt es zum Beispiel auf rollingstone.de. Die übersetzten Verhältnisse für uns hier zu vermeiden wäre erstrebenswert. Noch kann es gelingen. Noch könnte es gelingen. „Es gibt einen menschlichen Maßstab den wir nicht verändern sondern nur verlieren können.“ Wenn man schon beim Lesen ist, könnte man sich fragen, worum es bei Biedermann und die Brandstifter von Max Frisch geht. Dann könnte man wieder einmal einen Blick in The Grapes of Wrath von John Steinbeck werfen, immerhin kann man dann sagen, man habe etwas von einem Nobelpreisträger für Literatur gelesen. Von da kommt man dann auf den Charakter Tom Joad und zum Song The Ghost of Tom Joad und damit wieder zur Rocklegende Bruce Springsteen und seinem Live-Auftritt am heutigen 30. Januar 2026 (First Avenue, Minneapolis, MN).

Für Menschlichkeit. Für Meinungsäußerungsfreiheit. Für Rechtsstaatlichkeit. Für Barrierefreiheit. Für Inklusion. Für Demokratie.

(bk, 2026-01-31)

Tag der Deutschen Einheit 2025 - Saarbrücken

Claudia Kittendorf-Wolf und Bernd Kittendorf, 2025

Formsignal Fahrt! Der Tag der Deutschen Einheit wurde als ein saarländisches Deutschlandfest in Saarbrücken gefeiert. Meine Frau Claudia und ich waren am 03. Oktober 2025 dort. Ein paar Infos enthält die Seite zur Veranstaltung. Natürlich mit Bezug auf Themen um die Barrierefreiheit.

(bk, zuletzt geändert 2025-11-23)

Barrierefreiheitsbeauftragte

Formsignal Fahrt! Was hat es mit diesen Beauftragten auf sich, die in Österreich inzwischen für Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeitern vorgeschrieben sind? Mit Blick auf einen der bekannteren Vertreter aus den Reihen der Menschen mit Behinderungen, der aus Berlin nach Wien gegangen ist, um eine solche Tätigkeit wahrzunehmen, gab es im Zusammenhang mit einem Kongress am 30. Oktober 2025 eine Berichterstattung, auf die ich mich hier auf der Seite Barrierefreiheitsbeauftragte beziehe.

(bk, 2025-11-01)

Nachrichten / Informationen

Formsignal Fahrt! Meine Website hier ist nicht als Quelle für aktuelle allgemeine Informationen zu all den Themen gedacht, die im Zusammenhang mit Barrierefreiheit, Inklusion und Behinderung interessant sein könnten. Dazu braucht es spezielle Redaktionen, die das in mühevoller Arbeit aufbereiten. Vielleicht hilft Ihnen das weiter:

Kobinet-Nachrichten

Recht umfangreich ist das, was man an Nachrichten mit Fokus auf Deutschland unter
kobinet-nachrichten.org
finden kann. Die Website bringt seit dem Jahr 2002 Nachrichten der Redaktion des Vereins Kooperation Behinderter im Internet e.V. Neben der Kategorie: Nachricht gibt es die Kategorie: Meinung.

Bizeps

Mehr mit Fokus auf Österreich sind Meldungen unter
bizeps.or.at
zu finden. Sie gehen auf Aktivitäten des Vereins BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben zurück. Wer gerne Bilder anschauen mag, für den gibt es seit Jahren die Bilder der Woche. Dort werden Barrierefreiheit und fehlende Barrierefreiheit sichtbar gemacht: jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.

Europäisches Behindertenforum

Über die Aktivitäten auf europäischer Ebene informiert die Website des Europäischen Behinder­tenforums (abgekürzt EDF, European Disability Forum) auf
EDF-FEPH.org.
Was ist das für eine Organisation? Das Europäische Behindertenforum ist ein Dachverband für Menschen mit Behinderungen. Es vereint repräsentative Organisationen von Menschen mit Behinderungen. Es geht um die Interessen von über 100 Millionen Menschen mit Behinderungen in Europa. Die Organisation wird von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien geführt und versteht sich als eine starke, vereinte Stimme für Menschen mit Behinderungen in Europa.

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