EU-Strategie

Rechte von Menschen mit Behinderungen

Formsignal Fahrt! Betreffend der „EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen nach 2024“ wurde inzwischen die „Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. November 2025 zu der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen nach 2024 (2025/2057(INI))“ angenommen. Der Titel ist lang, der Inhalt ist lesenswert, auch wenn er in Deutschland auf wenig Resonanz gestoßen ist, sogar bei den Vertretern derer, um die es inhaltlich geht. Und bei den Betroffenen selbst.

Wie zu erwarten stand, enthält die Entschließung ein paar Anmerkungen zu Erreichtem und eine Unmenge von Themen mit Handlungsbedarf. Kein Wunder, angesichts der an anderer Stelle hier erwähnten Abschließenden Bemerkungen anläßlich der Prüfung auf Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Mit so wenig Schwung, wie zum Beispiel in Deutschland (!) seitens der Bundesregierung an die Überarbeitung des Behinderten­gleichstellungsgesetzes heran gegangen wurde, wurden und werden auch andere Themen nicht nur in Deutschland behandelt; in der Folge türmt sich das nicht oder nicht zutreffend Erledigte immer mehr auf.

Bild der stark verkleinerten Seite der Entschließung

An der Erkenntnis, was zu tun sei, mangelt es offenbar nicht, auch nicht an der Bereitschaft des Europäischen Parlaments, das klar zu benennen. Enthalten sind klare Aufforderungen an die ausführenden Organe. Nun geht die Entschließung an den Rat und die Kommission.

Bezogen auf das Thema dieser Website stecken einige Punkte direkt in der Entschließung und eine ganze Reihe weiterer hat Auswirkungen darauf. Hervorheben möchte ich: „Das Europäische Parlament ...“ (unter 42.) „fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 über die Zugänglichkeit der Eisenbahninfrastruktur für Menschen mit Behin­derungen zu überarbeiten, um die bestehenden Herausforderungen und die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen auf Reisen innerhalb der EU zu bewältigen und zu verhindern“ (es geht dabei um die TSI PRM) und „Das Europäische Parlament ...“ (unter 43.) „betont, dass die rasche Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises mit einer Verbesserung der Barrierefreiheit von Verkehrsinfrastrukturen und öffentlichen Verkehrssystemen einhergehen sollte; betont insbesondere, dass dafür gesorgt werden muss, dass verkehrsbezogene Einrichtungen, einschließlich Tankstellen und Raststätten an Autobahnen, mit barrierefreien Räumen für Menschen mit Behinderungen, einschließlich Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, ausgestattet sind; fordert die Kommission auf, die Normen für die Barrierefreiheit öffentlicher Verkehrssysteme, unter anderem für die Mobilität im ländlichen Raum und die grenzüberschreitende Mobilität, zu überarbeiten und zu harmonisieren und für eine umfassende Beteiligung der Behindertenorganisationen an der Gestaltung, Überwachung und Bewertung dieser Systeme zu sorgen;“.

Gegenüber Menschen mit eingeschränkter Mobilität wird immer wieder darauf abgestellt, bezogen auf Eisenbahnen sei die TSI PRM geltendes Recht (was unbestreitbar stimmt). Über das vorgeschriebene Minimum hinaus gehen, ginge folglich nicht (was rechtlich nicht haltbar ist). Die Vorgaben seien in Ordnung, bessere Erkenntnisse lägen nicht vor. Nun, das sehen sowohl die Abschließenden Bemerkungen an Deutschland aus 2023 und an die Europäische Kommission aus 2025 anders und in der genannten Entschließung steht, durch die Überarbeitung der TSI PRM soll Diskriminierung bewältigt und verhindert werden. Das klingt ganz und gar nicht nach Vorgaben, die ausgewogen und fair regeln, wie Menschen mit Behinderungen das System Eisenbahnen nutzen können, weder im Wortlaut noch in der Anwendung. Gemäß dem Europäischen Parlament entstehen also auch bei strikter Einhaltung der TSI PRM nach dem aktuellen Stand aus 2023 (2025) Diskriminierungen. Eine beachtliche Erkenntnis.

Was will man da noch mehr? Na, daß das auch in diesem Sinn umgesetzt wird, und zwar hurtig.


Zum Selbst-Lesen:
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Den Text der Entschließung können Sie auf Deutsch, in English und weiteren Sprachen nachlesen auf der Website www.europarl.europa.eu oder auch als PDF-Datei herunterladen (deutsche Version mit 36 Seiten).

(bk, zuletzt geändert 2025-03-08)

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